Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2025 sollen unter anderem das Gemeindebeamtengesetz 2022 und das Gemeinde-Vertragsbedientstetengesetz 2012 abgeändert werden.
Die in Rede stehenden legistischen Maßnahmen werden seitens der kommunalen Interessenvertretung im Sinn einer Gleichbehandlung der Bediensteten auf Landesebene mit den Bediensteten auf Gemeinde(-verbands)ebene zur Kenntnis genommen.
Sammelgesetz 2. Dienstrechtsnovelle 2025
Erläuternde Bemerkungen zur 2. Dienstrechtsnovelle 2025