Mit dem Inkrafttreten des neuen Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG) hat sich die Rechtsgrundlage für die digitale Barrierefreiheit geändert. Es ist daher eine Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung auf der Website der Gemeinde erforderlich.
Anstelle des bisherigen § 14b TADG gilt nun der § 76 TGADG.
Nützliche Links für die Umsetzung: