Der Österreichische Gemeindebund hat nun bei den KIP-Mitteln eine Einigung über eine einfachere Auszahlung erzielt:
- Es wird zukünftig kein Antrag mehr notwendig sein – die Mittel werden direkt ausbezahlt (auch bei derzeit laufenden Projekten sind keine Abrechnungen mehr notwendig)
- Es gibt keine Einschränkung mehr bei den Investitionsarten – kein Katalog an Verwendungszwecken mehr
- Es sind keine Eigenmittel mehr erforderlich – die Gemeinden erhalten künftig antragslose Finanzzuweisungen
Ein Rundschreiben des Finanzministeriums findet sich auf der Website der Buchhaltungsagentur des Bundes.
Wie geht es nun weiter?
- Zunächst wird es kommende Woche eine Regierungsvorlage geben. Die Beschlussfassung im Parlament wird Mitte Juni erfolgen, die Kundmachung Anfang Juli.
- Der Österreichische Gemeindebund wird in den nächsten Tagen die entsprechenden Beträge kommunizieren, die die Gemeinden zu den jeweiligen Auszahlungsterminen (Herbst 2025 sowie jeweils Ende Jänner in den Jahren 2026 bis 2028) erwarten können.
- Insgesamt werden rund € 881 Mio. zur Auszahlung gelangen. Dies umfasst zum einen die Restmittel aus dem KIG 2020 und KIG 2023 sowie dem aktuellen Kommunalinvestitionsgesetz 2025 inklusive dem Zweckzuschuss Digitaler Wandel (dessen Meldeobliegenheiten nun auch wegfallen).
Die Gesamtmittel waren bereits mit der Vorgängerregierung (Gemeindepakete 2023 sowie 2024/2025) verhandelt, nun ging es um die Auszahlung und angesichts der Maastrichtdefizit-Vermeidungspolitik des Bundes auch um einen Kompromiss betreffend die Aufteilung auf die einzelnen Jahre. Dieser konnte in konstruktiven Gesprächen gefunden werden - eine gute Grundlage für weitere Reformgespräche, die jetzt laufend anstehen.