Aus Sicht der kommunalen Interessensvertretung darf ausgeführt werden wie folgt:
Die Beurteilung über das dem Antrag zugrunde liegende Begehren obliegt den zuständigen Entscheidungsträger*innen des Landes. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die in Rede stehende Förderschiene ausschließlich mit Landesmitteln gespeist wird. Grundsätzlich wird als bekannt vorausgesetzt, dass die Kassen sowohl auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene aktuell als „klamm“ zu beurteilen sind und deshalb finanzielle Spielräume faktisch kaum gegeben sind. Umso mehr sind die Entscheidungsträger*innen aller Ebenen gefordert, die vorhandenen Mittel möglichst treffsicher, effektiv und effizient einzusetzen.
Dringlichkeitsantrag FRITZ-Landtagsklub "JA zum Sport: Überleben von Kleinst- und Kleinskigebieten sichern"