Ende der Fax-Einbringung am Landesverwaltungsgericht Tirol

Veröffentlichungsdatum02.02.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienAktuelles

Aus organisatorisch-technischen Gründen wurde das Fax des Landesverwaltungsgerichts abgeschaltet. Seit 01. Februar 2026 besteht somit die Möglichkeit zur Einbringung per Telefax nicht mehr.

Die Bekanntmachung nach § 13 Abs 2 und 5 AVG sowie § 86b BAO iVm § 17 VwGVG betreffend die rechtswirksame Einbringung im elektronischen Verkehr, zu Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten sowie zur postalischen Übermittlung und persönlichen Abgabe von Schriftstücken wurde entsprechend angepasst.