Erkenntnis des LVwG Tirol zur Rechtmäßigkeit von Kommissionsgebühren bei der Kontrolle von Freizeitwohnsitzen

Veröffentlichungsdatum03.08.2026Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles

Mit Erkenntnis vom 17.07.2026 hat das LVwG Tirol bestätigt, dass Gemeinden im Rahmen von baupolizeilichen Verfahren zur Kontrolle illegaler Freizeitwohnsitze Kommissionsgebühren für Kontrollmaßnahmen vorschreiben dürfen. Im konkreten Fall waren insgesamt 14 Vor-Ort-Kontrollen notwendig, um den Verdacht einer unzulässigen Freizeitwohnsitznutzung zu überprüfen und letztlich nachzuweisen. Das Gericht hielt fest, dass diese Kontrollen sachlich gerechtfertigt und für die Beweisführung erforderlich waren. Da die rechtswidrige Freizeitwohnsitznutzung durch die Eigentümer festgestellt wurde, sah das Gericht die Voraussetzungen nach § 76 Abs 2 AVG als erfüllt an. Die Vorschreibung der durch ein rechtswidriges Verhalten verschuldeten Kommissionsgebühren wurde in diesem Zusammenhang bestätigt.

Erkenntnis LVwG Tirol