Die KI-Verordnung der EU (AI-Act) ist am 2. August 2024 in Kraft getreten, allerdings sind viele Bestimmungen nicht sofort in Kraft getreten, sondern werden schrittweise wirksam.
Seit 2. August 2026 gelten besondere Transparenzpflichten, dh. Menschen müssen darüber informiert werden, dass Inhalte auf einem KI-basierten Ansatz beruhen und künstlich erzeugt wurden. Diese Transparenzpflichten gelten auch bei Chatbots auf Gemeindewebsites, die eingesetzt werden, um Bürgeranfragen zu beantworten. Auch müssen KI-generierte Inhalte, wie zB Texte, Bilder und Videos, als solche gekennzeichnet werden.
Seit 2. Februar 2025 gilt gemäß Art. 4 AI-Act außerdem, dass alle MitarbeiterInnen, die mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über KI-Kompetenz verfügen müssen (KI-Kompetenzaufbau). Diesbezügliche Schulungen werden von verschiedenen Veranstaltern angeboten.
Interessante Links zu diesem Thema:
https://kommunal.at/die-ki-kommt-ins-amt
https://www.kommunalnet.at/2026/07/15/das-muessen-gemeinden-bei-social-media-beachten/