Kommunale Rechtsberatung

Bei Rechtsfragen sind Gemeinden bei uns in sicherer Hand

Die Aufgaben der Gemeinden sind sehr vielschichtig. In den vergangenen Jahren ist ihre Anzahl stark gestiegen. Weil viele Themenbereiche sich immer stärker überschneiden, sind auch die rechtlichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden deutlich komplexer geworden.

Die Tiroler Gemeinden wollen selbstverständlich die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in hoher Qualität erledigen. Dabei können sie auf die Unterstützung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Tiroler Gemeindeverbands zählen. Ihre Beratung in Rechtsfragen ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass die Kommunen ihre Aufgaben bestmöglich wahrnehmen können.

Unsere Mitglieder werden regelmäßig über gesetzliche Änderungen informiert. Für Verordnungen und Bescheide stellen wir den Gemeinden Muster zur Verfügung. Zudem sind wir bei individuellen Fragen jederzeit ansprechbar.


  • Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen auf Bundes- und Landesebene
  • Ansprechpartner für allgemeine Rechtsauskünfte an Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere in Angelegenheiten der Gemeindeorganisation, der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, der Bezüge für Gemeindemandatare, der Gemeindefinanzen, der Gemeindeabgaben und des Dienstrechts für Gemeinde(-verbands)bedienstete
  • Vorbereitung von Schulungsveranstaltungen für Gemeindefunktionäre und Bedienstete auf kommunaler Ebene
  • Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen auf Bundes- und Landesebene
  • Betreuung und Aktualisierung der Formular- und Bescheidmustersammlung des Tiroler Gemeindeverbandes
  • Ansprechpartner für allgemeine Rechtsauskünfte an Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere in Angelegenheiten des Bau- und Raumordnungsrechts, Gemeindeabgabenrechts, Straßen und Verkehrsrechts und allgemeinen Zivilrechts
  • Ansprechpartnerin für allgemeine Rechtsauskünfte an Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere in Angelegenheiten des Vergaberechts und des Informationsfreiheitsgesetzes
  • Mitarbeit bei GF Mag. Peter Stockhauser und GF-Stellv. Mag. Clemens Peer