Kundmachung von Verordnungen von Gemeindeorganen im Rechtsinformationssystem des Bundes – RIS

Veröffentlichungsdatum28.04.2025Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles, Thema

Mit dem Tiroler Digitalisierungsgesetz 2023 wurde auch eine Novellierung des § 60 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 – TGO beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Änderung am 1. Juli 2025 werden zukünftig Verordnungen von Gemeindeorganen nur mehr im Rahmen des vom Bürgermeister herauszugebenden Verordnungsblattes für die Gemeinde elektronisch im RIS kundzumachen sein, sofern gesetzlich keine andere Kundmachungsform – wie etwa im Bereich des Raumordnungsrechtes – vorgesehen ist.
Vor diesem Hintergrund darf nochmals auf die von Seiten der Abteilung Verfassungsdienst beim Amt der Tiroler Landesregierung seit April 2025 angebotenen Schulungen in allen Bezirken, die neben den rechtlichen Grundlagen für die Kundmachung im RIS in erster Linie den Umgang mit dem sog. RIS-Journal, als die sog. „praktische Umsetzung“ zum Inhalt haben, hingewiesen werden. Nähere Informationen in diesem Zusammenhang wurden mit Schreiben der Abteilung Verfassungsdienst vom 06. März 2025, Zl. VD-1527/2/32-2025, an alle Gemeinden mitgeteilt und finden sich auch im Merkblatt für die Gemeinden Tirol, Ausgabe März 2025, Pkt. 15.