Präsident Karl-Josef Schubert fordert gänzliche Kostenübernahme der finanziellen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr seitens des Landes (bzw. des Bundes).
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz geändert wird, befindet sich in Begutachtung
Der Tiroler Gemeindeverband bekennt sich grundsätzlich zum Angebot ein ganzjähriges und ganztägiges Angebot an Kinderbetreuungsplätzen – in Hinkunft ab dem vollenden zweiten Lebensjahr – zur Verfügung zu stellen, um eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Bildungsmöglichkeit für alle Kinder sicherzustellen (sog. “Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes“).
Tiroler Gemeindeverband fordert jedoch gänzliche Übernahme der mit dieser Maßnahme verbundenen finanziellen Mehraufwendungen seitens des Landes (bzw. des Bundes)
Der Tiroler Gemeindeverband weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die gesetzliche Umsetzung der in Rede stehenden Maßnahme mit erheblichen Mehrkosten für die Gemeinde-(verbands)ebene verbunden ist. Die zu erwartenden Mehrkosten ergeben sich aus Maßnahmen, wie Ausdehnung des Angebotes, längere Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtung(en), (erstmalige) Einrichtung einer Kinderkrippe, bauliche Veränderungen, Anstellung von zusätzlichem Personal ua. Dieser finanzielle Mehraufwand ist jedoch von den Kommunen nicht zu stemmen. Dies umso mehr, zumal die finanzielle Situation der Gemeinden ohnedies bereits sehr angespannt ist. Präsident BGM Karl-Josef Schubert fordert deshalb im Namen der Tiroler Gemeinden die Entscheidungsträger*innen des Landes Tirol mit Nachdruck auf, bisher in den Gesetzesmaterialien fehlende Klarstellungen zur Kostenfrage möglichst zeitnahe zu treffen und gegenüber den Gemeinden zu kommunizieren.