Rodentizidsachkunde-Verordnung

Veröffentlichungsdatum25.02.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienAktuelles

Mit 1. Jänner 2026 ist die Rodentizidsachkundeverordnung, BGBl. II Nr. 246/2024, in Kraft getreten.

Diese Verordnung verpflichtet Vertreiber und berufsmäßige Verwender von Biozidprodukten zum Absolvieren von Sachkundeschulungen. Als berufsmäßige Verwender gelten dabei nicht nur konzessionierte Schädlingsbekämpfer, sondern auch andere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Rodentizide ausbringen, wie beispielsweise Gemeindearbeiter. Diese Personen benötigen künftig entsprechende Schulungen, um die Produkte sach- und fachgerecht anwenden zu dürfen. Sachkundekurse können u. a. bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und der Landwirtschaftskammer Österreich absolviert werden, wobei Letztere ihre Schulungen in erster Linie für ihre Mitglieder anbietet.