Aus Sicht der kommunalen Interessenvertretung gilt es in Zeiten immer knapper werdender Ressourcen Kostensteigerungen zu vermeiden. Die aktuelle Diskussion der „leeren Kassen“ in sämtlichen Ebenen (Bund, Ländern, Gemeinden) setzen wir in diesem Zusammenhang als bekannt voraus.
Die mit der gegenständlichen Verordnung beabsichtigten Maßnahmen lassen demgegenüber jedoch erhebliche Mehrkosten für die Gemeindeebene erwarten und sind im Sinn obiger Ausführungen aktuell nicht zu verkraften. Da die vorgesehenen Änderungen die Gemeinden im unterschiedlichen Ausmaß betreffen, wird an dieser Stelle bewusst auf eine detaillierte Auseinandersetzung verzichtet. Im Ergebnis ist jedenfalls mit Nachdruck danach zu trachten, dass die finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abgeltung von Netztarifen keine Änderung erfahren. Sollten Änderungen im Bereich der in Rede stehenden Netztarife in Verbindung mit Tarifsteigerungen dennoch alternativlos sein, so sind diese moderatest auszugestalten und nur unter Einziehung adäquater Übergangsfristen von zumindest zwei Jahren realisierbar.