Nachstehend eine kurze Information zur Rückzahlung der Sondervorschüsse auf die Gemeinde-Ertragsanteile aus dem FAG-Paktum sowie zur Finanzzuweisung vom Jänner 2025 (keine Ertragsanteile) aus dem letzten Gemeindepaket:
Sondervorschüsse gemäß § 14 Abs. 4 FAG 2024 (300 Mio. EUR paktiert im Herbst 2023) – in drei Tranchen an den Bund zurück zu zahlen
- Diese 300 Mio. EUR an Sondervorschüssen wurden im FAG-Paktum vereinbart
- Es handelt sich dabei um Ertragsanteile (also auch für BZ-Mittel relevant und für die Zwischenabrechnung der Vorschüsse eines Jahres im darauffolgenden März)
- Die Auszahlung dieser 300 Mio. EUR an Sondervorschüssen erfolgte im März des Vorjahres, dementsprechend waren die März 2024 Vorschüsse stark erhöht (+30% gegenüber März 2023 siehe https://www.kommunalnet.at/2024/02/23/maerz-ertragsanteile-deutliches-plus-wegen-sonder-vorschuessen-aus-fag-paktum/)
- Die Rückzahlung erfolgt zu jeweils einem Drittel über die Zwischenabrechnung (jeweils mit den März-Vorschüssen in den Jahren 2025-2027 werden 100 Mio. EUR an den Bund rückgeführt)
- Die erste Tranche (100 Mio. EUR) wird nun Ende März 2025 mit den aktuellen Vorschüssen an den Bund rückgeführt – dementsprechend fallen auch die aktuellen März-2025-Vorschüsse negativ aus (siehe: https://www.kommunalnet.at/2025/02/28/maerz-vorschuesse-wegen-sondereffekt-deutlich-im-minus/)
- Die Umsetzung des Sondervorschusses inkl. Rückführung ist in § 14 Abs. 4 FAG 2024 geregelt und erfolgt im Rahmen der jeweiligen Zwischenabrechnung, die mit den März-Vorschüssen saldiert wird.
- Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir das Thema der Rückzahlung in vielen Gesprächen mit dem Finanzminister und den Regierungsparteien im letzten Jahr immer wieder auf der Tagesordnung hatten. Auch bei den Regierungsverhandlungen in unterschiedlichen Konstellationen, haben wir den Verzicht auf die Rückzahlung zur Stärkung der Kommunen eingefordert. Bisher hat es aber auch deswegen keine Änderung gegeben, weil § 14 Abs. 4. FAG 2024 abgeändert werden müsste. Eine solche Aufschnürung des Finanzausgleiches war/ist allerdings weiterhin unrealistisch
Finanzzuweisung in Höhe von 300 Millionen Euro im Jänner 2025 – NICHT-rückzahlbar (Gemeindepaket 2024):
- Diese 300 Mio. EUR an Finanzzuweisungsmitteln stammen aus dem Mitte 2024 erreichten Gemeindepaket 2024.
- Es handelt sich dabei um keine Ertragsanteile (daher kein Abzug von BZ-Mittel). Die Überweisung dieser Finanzzuweisungsmittel erfolgte im Jänner 2025 (hoffentlich nachvollziehbar und getrennt von der Überweisung der Jänner-Vorschüsse) und war eine wichtige Unterstützung für die Liquidität der Gemeinden.
- Teil des Gemeindepakets 2024 sind auch:
- 500 Mio. EUR (davon 40/30/30 Prozent in den Jahren 2025-2027) an Zweckzuschüssen aus dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG 2025) – Noch im März werden die Durchführungsbestimmungen auf www.bhag.gv.at veröffentlicht und Anträge möglich sein.
- 120 Mio. EUR (jeweils 30 Mio. EUR in den Jahren 2025-2028) an Zweckzuschüssen für den Digitaler Wandel. Das BKA hat zuletzt zugesichert, dass das BMF nach Ostern ein Rundschreiben an die Gemeinden bzw. Gemeindeabteilungen der Länder versenden wird, in welcher Form die Gemeinden, die für den Zweckzuschuss (jeweils bis 30.6. eines Jahres) erforderliche Nennung von Ansprechpersonen durchzuführen haben.