Mit 20.11.2025 ist die Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2025, LGBl. Nr. 76/2025, in Kraft getreten. Um entsprechende Beachtung wird ersucht.
Für weitere Informationen darf auf das Schreiben der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht hingewiesen werden: Informationsschreiben