In Anknüpfung an den Beitrag vom 30. Juni 2025 in der Thematik „Hauptteilung“ nach den Bestimmungen des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996 (TFLG...
Präsident Karl-Josef Schubert fordert gänzliche Kostenübernahme der finanziellen Mehraufwendungen im Zusamenhang mit der Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr seitens des Landes (bzw. des Bundes).
Die Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde hat mit Bescheid vom 05. März 2025 dem Antrag der Gemeinde Zams auf Feststellung, dass es sich bei der Agrargemeinschaft Zams um eine „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ handelt, stattgegebn.
Das Jahr 2025 brachte bereits eine Vielzahl bedeutender Entwicklungen für die Tiroler Gemeinden mit sich. Bereits im ersten Quartal konnte der Tiroler Gemeindeverband in enger Abstimmung mit dem Land Tirol mehrere Weichenstellungen in den Bereichen Finanzen und Gesetzgebung vorantreiben.
Die Tiroler Gemeinden stehen zur Halbzeit der Legislaturperiode vor großen Herausforderungen: Finanzknappheit, Sicherstellung der Daseinsfürsorge und die engagierte Arbeit des Tiroler Gemeindeverbandes prägen die aktuelle Situation.
Der Österreichische Gemeindebund hat nun bei den KIP-Mitteln eine Einigung über eine einfachere Auszahlung erzielt.
Zukünftig werden Verordnungen von Gemeindeorganen nur mehr im Rahmen des vom Bürgermeister herauszugebenden Verordnungsblattes für die Gemeinde elektronisch im RIS kundzumachen sein.
Nach § 5 Abs. 2 bzw. § 10 Abs. 2 TFLAG haben die Abgabenschuldner jährlich bis 30. April die Abgabe selbst zu bemessen und zu entrichten. Diese Pflicht zur Selbstbemessung betrifft die Abgabenschuldner der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe gleichermaßen.
Eine kurze Information zur Rückzahlung der Sondervorschüsse auf die Gemeinde-Ertragsanteile aus dem FAG-Paktum sowie zur Finanzzuweisung vom Jänner 2025 (keine Ertragsanteile) aus dem letzten Gemeindepaket.