Tiroler Gemeindeverband begrüßt Reformbestrebungen bei der Mindestsicherung

Veröffentlichungsdatum11.09.2025Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles

Die Vizepräsidentin des Tiroler Gemeindeverbandes und Bürgermeisterin von Mils bei Hall, Daniela Kampfl, begrüßt die angekündigte Reform bei der Tiroler Mindestsicherung.

„Soziale Unterstützung muss immer treffsicher sein. Es ist gut, wenn Härtefällen in Tirol geholfen wird und bei Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten sowie bei Menschen mit Behinderungen nachgebessert wird. Es ist aber dringend notwendig, dass der Fokus bei der Mindestsicherung verstärkt auf die Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelegt wird. Das starke Tiroler Sozialnetz funktioniert nur, wenn die breite Gesellschaft dieses mitträgt und es einen Unterschied macht, ob jemand einer Erwerbsarbeit nachgeht oder durch die öffentliche Hand Unterstützung erfährt“, ist BGMin Kampfl überzeugt. Die Tiroler Gemeinden tragen 35% dieser Aufwendungen, während das Land Tirol 65% finanziert. Aus Sicht der Tiroler Gemeinden stellen die angekündigten Maßnahmen nun einen ersten Schritt in die richtige Richtung bei der Entlastung der Gemeinden bei den Sozialleistungen dar. Aufgrund des seinerzeit vom Tiroler Gemeindeverband ausverhandelten Finanzzuweisungsgesetzes erhalten die Gemeinden Tirols eine jährliche Finanzzuweisung zur Unterstützung ihrer Aufwendungen laut Sozialpaktum. Zuletzt habe man auch im Jahr 2023 weitere finanzielle Belastungen „wegverhandeln“ können. Dennoch galoppieren die Kosten für Sozialleistungen und Transferzahlungen davon. Es ist daher notwendig, das komplette System der Transferbeziehungen zu überdenken. Wir sehen aber, dass sich das Land im Rahmen der Mindestsicherungsreform bemüht, das Sozialsystem und damit auch die Gemeinden zu entlasten“, verweist die Vizepräsidentin etwa auf die Begrenzung für Großfamilien, die fünfjährige Wartefrist, strenge Sanktionsmöglichkeiten, die Klarstellung bei Haushaltsgemeinschaften und vor allem den Systemwechsel bei subsidiär Schutzberechtigten. Personen mit befristetem Aufenthaltsrecht haben künftig keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung, sondern werden in das System der Grundversorgung überführt.