Seit 1. Jänner 2026 gelten neue EU‑Schwellenwerte für die Abgrenzung zwischen Ober‑ und Unterschwellenbereich. Daher sollten alle anstehenden Vergabeverfahren sorgfältig auf diese aktualisierten Schwellenwerte geprüft werden, da Verfahren, die nach der alten Rechtslage noch knapp dem Unterschwellenbereich zugeordnet waren, nunmehr unter Umständen EU‑weit auszuschreiben sind.
| neu (seit 01.01.2026) | alt (bis 31.12.2025) |
|---|
| Bauauftrag | ≥ € 5.404.000 | ≥ € 5.538.000 |
| Liefer- und Dienstleistungsauftrag | ≥ € 216.000 | ≥ € 221.000 |