Die ursprünglichen Daten dieses Tabellenwerks in der Version 1.0 wurden in jenen 244 Gemeinden erhoben, die in der Liste der Agrarbehörde enthalten sind, die der Anfragebeantwortung von LR Steixner aus dem April 2013 beigeschlossen wurde.
Dieses unvollständige Gerüst wurde mit Daten des Gemeindegutes aller 279 Tiroler Gemeinden und mit den Daten von nicht regulierten Miteigentumsgemeinschaften in allen Gemeinden erweitert.
Der Untersuchungsbereich beträgt 5 891 051 646 m² und ergibt eine recht vollständige Übersicht über das Gemeindegut und das Gemeinschaftsgut in Tirol. Dies sind 46,6 % der Landesfläche, siehe die Tabelle Anteile.
Ein Datenbestand über Grund und Boden ist logischerweise eine Momentaufnahme und ändert sich laufend im Detailbereich. Davon werden aber die grundsätzlichen Größenordnungen der einzelnen Gruppen, ihre Veränderungen und die daraus resultierenden Aussagen nur unwesentlich berührt.
Bäuerliche Miteigentumsgemeinschaften, deren Eigentümer nicht mit der Stammsitzliegenschaft, sondern mit Namen im Grundbuch stehen, sind nur unvollständig recherchiert. Weggemeinschaften wurden, soweit sie erkennbar waren, nicht in den Datenbestand aufgenommen. Alle Zahlen, die das bäuerliche Miteigentum betreffen, sind daher eine Untergrenze. Aber auch das sollte die resultierenden Aussagen in den Analysen nicht wesentlich beeinträchtigen.
Die Flächenzahlen beruhen ausschließlich auf den aktuellen Grundbuchsdaten. Sie wurden aus den Grundbuchsauszügen in die jeweilige Gemeinde-Tabelle kopiert. Da aber die historischen Gutsbestandsdaten nicht unbedingt mit den aktuellen Daten übereinstimmen müssen, ist darin eine gewisse Ungenauigkeit der Vergleichsdaten zu sehen. Da aber die Annahme gerechtfertigt ist, dass der historische Gutsbestand der erhobenen Einlagezahlen grundsätzlich größer oder gleich dem aktuellen Bestand ist, würden bei tatsächlich ermittelten historischen Gutsbestand die Vergleichsdifferenzen noch höher ausfallen. Zum Nachteil der Gemeinden und der Gemeindeteile. Als Stichwort für diesen Sachverhalt seien die vielen Möglichkeiten der Teilung, auch Verkäufe, genannt, die immer Übertragungen auf andere Einlagezahlen zur Folge hatten, die ohne zugrunde liegende Dokumente nicht detailliert verfolgbar sind. Als Beispiel seien die Grundverkäufe von weit über 100 ha in Mieming genannt, die nicht in den Vergleichen enthalten sein können. Oder die Filetierung der Teilwaldflächen der Landgemeinde Windisch-Matrei durch Regulierungen und Einzelteilungen. Alle Regulierungsbilanzdaten sind daher als Untergrenze des Schadens für die Gemeinden zu betrachten.
Auf Grund des enormen Datenumfangs ist ein Zuordnungs-Fehler nicht gänzlich auszuschließen. Autor und Gemeindeverband sind für jeden diesbezüglichen Hinweis dankbar.
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Datenbestand
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