TKOM_Produktionsvorlage_01_2019_DRUCK - page 3

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ufgrund der steigenden fachlichen Anforderungen an
Bedienstete in den Gemeinden sowie des Umstandes,
dass Bedienstete im rechtskundigen Verwaltungs-
dienst von der bisherigen Ausbildungsverordnung nicht
erfasst waren, wurde es notwendig, die Grundausbildung für
die Bediensteten in den Gemeinden und Gemeindeverbän-
den neu zu regeln. Bereits seit Sommer 2018 steht diesbe-
züglich die neue Gemeinde-Grundausbildungsverordnung in
Geltung. Die neue Grundausbildung wird im Rahmen eines
modularen Systems organisiert und weist entsprechend der
jeweiligen Tätigkeit eine thematische Schwerpunktsetzung
bzw. Abstufung hinsichtlich des Ausbildungsumfanges auf.
Die aus meiner Sicht wesentlichste Neuerung im Rahmen
der neuen Grundausbildung ist aber die in die Verordnung
aufgenommene Bestimmung, dass Gemeindebedienstete
im Rahmen der Ausbildungsphase anderen Gebietskörper-
schaften oder einem anderen Gemeindeverband zur Dienst-
leistung zugeteilt werden können. Wenngleich von einer
Verpflichtung im Hinblick auf die Organisation des Dienst-
betriebes sowie unter Berücksichtigung oft kleinräumiger
Strukturen Abstand genommen wurde, so halte ich diesen
Punkt dennoch für zentral, da auf diese Weise wichtige
Vernetzungen innerhalb der Bediensteten der Gemeinden
und Gemeindeverbände gefördert werden. Die Erfahrung hat
gezeigt, dass ein langfristiger Erfolg von Gemeindekooperati-
onen wesentlich von der Bereitschaft der jeweiligen Bediens-
teten in den betroffenen Gemeinden abhängt. Die in der
Grundausbildungsverordnung vorgesehene Dienstzuweisung
zu einer anderen Gemeinde oder einem Gemeindeverband
bildet aus meiner Sicht das Fundament für derartige Koope-
rationen. Nur durch Kooperationen wird es möglich sein,
die steigenden fachlichen Anforderungen in den Gemeinde-
stuben auch künftig zu bewerkstelligen. Solange die Quali-
tät der behördlichen Dienstleistung keine Einschränkung
erfährt, wird es auch dem Bürger in der Regel gleichgültig
sein, wie sich im Hintergrund der Aktenverlauf gestaltet hat.
Ernst Schöpf
EDITORIAL
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