Page 32 - Tirol Kommunal 03 2019
P. 32

  FACHKRÄFTE DES TIROLER LANDESARCHIVS SCHULEN DIE BEDIENSTETEN DER GEMEINDEN
GEMEINDEARCHIVE
IN DER PFLICHT – LEHRGANG BEI PROFIS
 Die Führung eines Archivs ist in Tirol jetzt auch für
 Gemeinden gesetzlich verpflichtend. Um das Personal
 für diese Herausforderung fit zu machen, hilft das
 Landesarchiv mit gezielten Schulungen.
 Das am 8. November 2017 vom Tiroler Landtag beschlos- sene Gesetz über die Siche-
rung, Aufbewahrung und Nutzung von öffentlichem Archivgut (Tiro-
ler Archivgesetz – TAG; LGBl. Nr. 128/2017) definiert Archive als Gedächtnis des Landes und Bewahrer des historisch-kulturellen Erbes. Lan- desarchivdirektor Christoph Haidacher hat auf das neue Gesetz mit einer Bildungsoffensive reagiert. Mit den Historikern und Archivarinnen Nadja Krajicek, Gertraud Zeindl und Martin Ager vom Landesarchiv sowie Bern- hard Mertelseder vom Tiroler Bil- dungsforum stellte er ein kompetentes Ausbildungsteam zusammen.
Vier Ausbildungsmodule
Der Kurs gliedert sich in vier Einhei- ten. Modul 1 vermittelt archivische Grundlagen, das Modul 2 beschäf-
tigt sich mit dem konkreten Archiv- gut der Gemeinden. Der dritte Aus- bildungsteil beleuchtet praktische Aspekte wie die fachgerechte Lage- rung oder die klimatischen Verhält- nisse für Archivalien. Im Modul 4 wird der Themenkomplex Archiv und Recht sowie die digitale Archivierung behandelt.
Seit dem Start des Ausbildungspro- grammes nahmen 57 Gemeinde- bedienstete bzw. Chronistinnen und Chronisten das Seminarangebot in Anspruch. Neben einem Hauptkurs für Teilnehmer aus allen Bezirken bot das Landesarchiv auch externe Kurse in den peripheren Bezirken Reutte und Lienz an. Beim Kurs geht es nicht nur um das historische Archiv, sondern auch stark um die aktuellen Akten
der laufenden Verwaltung, also das zukünftige Archivgut.
Großer Aufholbedarf
Der Istzustand im Bundesland Tirol weist jedenfalls eine sehr unterschied- liche Archivlandschaft auf: von eini- gen professionell geführten Archiven größerer Kommunen bis zur Nicht- existenz in Kleingemeinden. Mit der Archivierungspflicht soll gewährleis- tet werden, dass alle Dokumente von historischer, rechtlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kulturel- ler Bedeutung auf Dauer aufbewahrt und für nachfolgende Generationen gesichert werden.
Das Archivgut ist von den Gemeinden nicht nur auf Dauer aufzubewahren, sondern auch durch geeignete konser- vatorische Bedingungen so zu schüt- zen, dass es keinen Schaden nimmt. Die zur Aufbewahrung dienenden Räume sollten trocken sein, eine annähernd konstante Temperatur von
-32-
 TIROL.KOMMUNAL JUNI 2019















































































   30   31   32   33   34