Page 46 - Tirol Kommunal 03 2019
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  ES GELTEN KLARE LUFTFAHRTRECHTLICHE REGELN
ÜBERBLICK MIT
HILFE VON DROHNEN
 Aufnahmen aus der Luft erleichtern Ingenieurkonsulenten für
 Vermessungswesen den Überblick über Besiedlung, Freiflächen,
 Straßen- und Wegenetze. Gemeinden liefern sie damit wichtiges
 Informationsmaterial.
 Wiegt sie weniger als 250 Gramm, steigt nicht höher als 30 Meter und bleibt in
Sichtweite, ist alles gut. Die Rede ist von der Spielzeugdrohne. Verfügt sie über eine Kamera, ist generell eine Betriebsbewilligung notwendig. Fliegt sie über dicht besiedeltes Gebiet,
gar über Menschenansammlungen, braucht es eine zusätzliche behörd- liche Genehmigung.
Drohnen, auch Spielzeugdroh-
nen, sind entgegen der landläufigen Meinung klaren luftfahrtrechtlichen Regeln unterworfen.
Gewerblich finden sie in unter- schiedlichen Bereichen Anwendung. Drohnen unterstützen Ingenieurkon- sulenten für Vermessungswesen dabei, große Gebiete überblicksmäßig zu erfassen. Für Gemeinden bringt das den Vorteil, dass sie – zusätzlich zu den terrestrischen Vermessungsdaten
– wichtige Informationen über örtliche Strukturen erhalten.
Ins Detail
„Bei der Bewilligung von Drohnen gibt es Klassifizierungen nach Gewichtsklassen und nach Besiede- lungszonen. Die Austro Control fungiert als Aufsichtsorgan“, erklärt Daniel Rieser, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. Je nachdem ist eine Bewilligung einzuholen, die bis zur Pilotenprüfung geht. Für Auf- nahmen in stark besiedeltem Gebiet oder über größeren Menschenmengen braucht es zudem immer eine Sonder- bewilligung.
Als Experte für Vermessungswesen arbeitet Rieser in unterschiedlichen Bereichen mit solchen Fluggeräten. „Wir können mithilfe einer Drohne in kurzer Zeit eine große Fläche erfas- sen, der Außendienst minimiert sich“,
betont Rieser. Allerdings: Vor- und Nachbereitung sind beim Einsatz von Drohnen weitaus arbeitsintensiver als bei einer herkömmlichen terrestri- schen Vermessung.
Mit Abstand
Anhand eines Oberflächenmodells legen die Ziviltechniker die Flug- höhen fest und die Wegstrecken sowie etwaige Hindernisse müssen vorab eruiert und vor Ort nochmals kontrol- liert werden. „Der Flug selbst verläuft automatisiert, Strecke und Wegpunkte sind programmiert“, erläutert Rieser. Trotzdem braucht es zwei Personen im Außendienst, den, der die Drohne steuert, und den, der das Umfeld auf Hindernisse oder Gefahren überwacht. Personen dürfen nur gefilmt werden, wenn sie zugestimmt haben.
Je genauer vorab geklärt ist, welche Zone in welcher Genauigkeit erfasst
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 TIROL.KOMMUNAL JUNI 2019












































































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