Page 8 - Tirol Kommunal 03 2019
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  treuung zugute. Das sind aktuell 9.000 Euro für Personal und 55.000 Euro für infrastrukturelle Maßnahmen.
Die Finanzierung bis zum Sommer ist also gesichert. Was bringt die Zukunft?
Derzeit befindet sich gerade die Novelle des Bildungsinvestitions- gesetzes in Begutachtung. Dieses regelt die Förderungen mit Bundes- mitteln ab dem Schuljahr 2019/2020. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Förderungen wie bekannt fortgeführt werden.
Ist auch das Land in dieser Angele- genheit aktiv?
Um die Tiroler Gemeinden als Schulerhalter im Bereich des Personal für die Freizeitbetreuung an Ganz- tagsschulen noch besser unterstützen zu können, hat das Land mit dem GemNova-Bildungspool schon im Mai 2016 einen Fördervertrag abgeschlos- sen. Gegenstand des Vertrages ist es, dass der Bildungspool den Schulen seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 zunächst ein Gesamtpaket zur schu- lischen Freizeitgestaltung in Tirol anbietet. Seit Anfang 2017 werden auch bedarfsgerechte, maßgeschnei- derte Lösungen für Kindergarten- und Schulerhalter angeboten, die Bedarf nicht nur an Freizeitpädagogen, son- dern auch an Schulheilpädagogen, Schulassistenten sowie sonstigem Ver- waltungspersonal haben.
Welche weiteren Vorteile ergeben sich durch den GemNova-Bildungs- pool?
Dadurch, dass Aufgaben des Schul- erhalters in Bezug auf den Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung durch den Bildungspool abgedeckt werden, entfallen für jene Gemeinde, die diese Dienstleistungen in Anspruch neh- men, nicht nur das Personalrisiko, sondern auch die Kosten für Stellen- ausschreibungen, Einstellungsverfah- ren und die Personaladministration.
Vom künftigen Schulqualitätsmanagement erhofft sich Bildungsdirektor Paul Gappmaier eine Verbesserung des Unterrichts in Tirol.
 Themenwechsel: Die propagierte Inklusion sorgt vielerorts für Dis- kussionen. Es wird die zwangsweise Auflassung von Sonderschulen befürchtet, in die erst in jüngster Vergangenheit viel Geld investiert wurde.
Hier stimmt leider vieles nicht, was kolportiert wird. Sonderschulen wer- den keinesfalls abgeschafft. Es gibt für Eltern auch ein gesetzlich verankertes Wahlrecht, ob sie ihr Kind lieber in eine Sonderschule schicken oder über einen inklusiven Unterricht ausbil- den lassen. Das Motto ist hier ganz klar formuliert: „So viel Inklusion wie möglich, so viele Sonderschulen wie notwendig.“ Es ist allerdings so, dass Tirol eine sehr niedrige Inklusionsrate hat und wir bestrebt sein müssen, den Anteil zu erhöhen.
Kritik kommt zum Teil freilich auch aus der Lehrerschaft. Dort wird moniert, dass schlichtweg die nötige Ausbildung fehlt, um etwa Schwer- behinderte im Regelschulbetrieb betreuen zu können.
Diese Angst ist unbegründet. Es braucht auch kein Lehrer Angst haben, plötzlich als Krankenschwester agieren zu müssen. Über die Schul- assistenz wird im konkreten Fall entsprechendes Pflegepersonal zur Verfügung gestellt.
Oftmals heißt es auch, dass im Widerspruch zur gewünschten Inklusion die entsprechende sonder- pädagogische Ausbildung für künf- tige Lehrer reduziert worden sei.
Das ist schlichtweg falsch! Die Inklusion ist längst ein wesentlicher Teil sowohl der Ausbildung zum
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 TIROL.KOMMUNAL JUNI 2019



















































































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