Page 26 - Tirol Kommunal 04 2019
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 DIE RECHTSENTWICKLUNG BEIM EU-STRAHLENSCHUTZ
DAS KÖNNTE DIE
GEMEINDEN TREFFEN
 Derzeit wird an einer Neufassung des Strahlenschutzgesetzes gearbeitet,
 die primär die Vorgaben der Euratom-Richtlinie (2013/59/Euratom) in
 österreichisches Recht umsetzen soll.
 VON MAG. BERNHARD HAUBENBERGER
Infolge der zahlreichen Verord­ nungsermächtigungen im vor­ gesehenen Strahlenschutzgesetz
wird die genaue Ausgestaltung des neuen Strahlenschutzes in Öster­ reich von den erst zu erlassen­
den Verordnungen abhängen. Den (umzusetzenden) Rahmen des zukünftigen Strahlenschutzes bildet aber ohnedies bereits die EU­Richt­ linie ab, die sich von ihrer Vorgän­ gerregelung insofern abhebt, als der Schutz vor natürlichen Strahlenquel­ len deutlich erweitert wurde.
Zu nennen sind vor allem jene Bestimmungen, die den Schutz vor dem radioaktiven Gas Radon sicher­ stellen sollen. Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edel­ gas, das sich im Gestein und Boden sowie in einigen Baumaterialien findet. Es ist unsichtbar, geruch­ und geschmacklos. Als Gas entweicht es aus Rissen und Spalten und vermischt
sich mit der Luft aus der Umgebung. Geschieht dies im Freien, verdünnt es sich so stark, dass für Menschen keine Gefahr besteht. Anders verhält es sich allerdings, wenn Radon in Gebäude eindringt (Wände, Keller­ boden, Baumaterialien). Bei entspre­ chenden Bodenverhältnissen und geringen Luftwechselraten können sich dann in Räumen (Keller­ und Erdgeschoß) Radonkonzentrationen bilden, die für die Bewohner des Gebäudes gesundheitlich bedenklich sind – so die Meinung von Experten.
Der Schutz vor Radon, sowohl
an Arbeitsplätzen in Innenräumen als auch in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden, ist eine weitgehend neue Regelungsmaterie im Gemein­ schaftsrecht.
Die nunmehr umzusetzende Richt­ linie trägt mit den Bestimmungen zum Schutz vor Radon dem Umstand Rechnung, dass jüngste epidemiolo­
gische Untersuchungen in Wohnge­ bäuden eine statistisch signifikante Zunahme des Lungenkrebsrisikos durch eine längere Radonexposition nachgewiesen haben. Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben einen Referenzwert für Radon in Gebäuden von maxi­ mal 300 Bq/m3 festgelegt, der in die Richtlinie 2013/59/Euratom aufge­ nommen wurde.
Österreich zählt in Europa zu den Ländern mit dem höchsten geogenen Radonpotenzial. Aufgrund besonde­ rer geologischer Bedingungen gibt es in Österreich Gebiete, in denen eine beträchtliche Anzahl von Gebäuden Radonkonzentrationen über
300 Bq/m3 aufweist.
In diesen Gebieten sind gemäß
Richtlinie künftig Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen im Keller­ und Erdgeschoß erforderlich, um die Radonexposition der Arbeits­
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TIROL.KOMMUNAL AUGUST 2019













































































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