Page 27 - Tirol Kommunal 04 2019
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kräfte zu ermitteln und erforder­ lichenfalls durch „geeignete Maß­ nahmen“ gezielt senken zu können bzw. – wo dies nicht möglich ist
– hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen.
Diese Gebiete sind von den Mit­ gliedstaaten zu erheben und fest­ zulegen. Anzumerken ist, dass zu den Arbeitsplätzen auch solche in öffentlichen Gebäuden zählen, also auch in Amtsgebäuden, Schulen oder Kindergärten.
Wie dem Vorblatt der Erläuterun­ gen zum Entwurf des Strahlenschutz­ gesetzes zu entnehmen ist, resultiert aus den Neuregelungen zum Radon­ schutz aufgrund der Vorgaben der Richtlinie ein erheblicher personel­ ler und finanzieller Mehraufwand, sowohl für die Verantwortlichen der Arbeitskräfte als auch für die Strah­ lenschutzbehörden.
Neben umfangreichen Messun­ gen sieht die Richtlinie auch die Erstellung eines Maßnahmenplans vor, die Information der Bevölke­ rung und Maßnahmen zum bau­ lichen Radonschutz.
Wenngleich weder die Richtlinie noch die anstehende Neufassung des Strahlenschutzgesetzes konkre­ te Maßnahmen vorschreiben und bei baulichen Maßnahmen ohne­ dies die Länder zuständig wären, ist allgemein davor zu warnen, dass die Entwicklung in die Rich­ tung geht, dass umfassende Maß­ nahmen bei Neubauten wie auch bei bestehenden Bauten ergriffen werden müssen. Zudem besteht
die Gefahr, dass ganze Landstriche als belastet eingestuft werden, was mit Wertminderung und auch haf­ tungsrechtlichen Problemen ver­ bunden wäre.
Auch im Hinblick auf die „Informati­ on der Bevölkerung über die Gefah­ ren von Radon“ ist Vorsicht geboten, kann diese doch auf der einen Seite für Hysterie und auf der anderen Seite für Kopfschütteln sorgen. So manch einer wird sich die Frage stellen, weshalb etwas heute gefährlich ist, mit dem die Menschheit seit Tausenden von Jah­ ren lebt. Auch nicht ausgeschlossen ist, dass sich so manch einer die Frage stellt, wie es sein kann, dass unter diesen Umständen Autofahren und Rauchen noch erlaubt sind.
MAG. BERNHARD HAUBENBERGER
Jurist beim Österreichischen Gemeindebund
Löwelstraße 6, 1010 Wien Tel. +43 1 512 14 80 office@gemeindebund.at www.gemeindebund.at
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AUS DER PRAXIS






















































































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