Page 45 - Tirol Kommunal 04 2019
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 hensgewinn in Form von Werbung (z. B. Folder, Plakate, Einschaltungen, ...) erzielen würde. Vor diesem Hinter­ grund kann es ohne angemessene Öffentlichkeitswirkung kein Sponsoring geben und sind damit die zentralen Kernaufgaben der Hoheitsverwaltung zur Sicherung der Objektivität aus öffentlichen (staatlichen) Finanzmitteln zu zahlen.
VERBRAUCH DES ERHOLUNGSURLAUBES BZW. FREIZEITAUSGLEICH BEI ÜBERSTUNDEN
Aufgrund häufiger Anfragen wird darauf hingewiesen, dass der Verbrauch des Erholungsurlaubes gemäß § 76 Gemeinde­Vertragsbedienstetengesetz 2012 – G­VBG
2012 (eine sinngemäße Bestimmung findet sich auch
für Gemeindebeamte im §34d des Gemeindebeam­ tengesetzes 1970) rechtzeitig vor jedem Urlaubsantritt unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen mit dem Dienstgeber zu vereinbaren ist. Der Anspruch auf Erholungsurlaub verfällt grundsätzlich, wenn der Vertrags­ bedienstete den Erholungsurlaub nicht bis zum 31. Dezem­ ber des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres ver­ braucht hat (siehe dazu im Detail § 79 G­VBG 2012). Darauf hinzuweisen ist, dass Urlaubsansprüche während eines laufenden Dienstverhältnisses nicht finanziell abge­ golten werden dürfen.
Zeitausgleichguthaben sind ebenfalls möglichst zeitnah zu konsumieren. §29 Abs.6 G­VBG 2012 sieht diesbezüglich vor, dass ein Freizeitausgleich bis zum Ende des sechs­ ten auf die Leistung der Überstunden folgenden Monats zulässig ist. Diese Frist für den Freizeitausgleich kann nur auf Ansuchen des Vertragsbediensteten oder mit seiner Zustimmung erstreckt werden, soweit dem nicht dienst­ liche Interessen entgegenstehen.
AUFNAHME VON GEMEINDE(-VERBANDS) VERTRAGSBEDIENSTETEN – VORAUSSETZUNGEN
Aus gegebenem Anlass werden die Aufnahmevoraus­ setzungen für Vertragsbedienstete in Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden im Hinblick auf die Staatsbürgerschaft in Erinnerung gerufen. In diesem Zusammenhang dür­
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   MAG. PETER STOCKHAUSER Geschäftsführer
Adamgasse 7a 6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-13 Fax: 0512 587 130-14 p.stockhauser@gemeindeverband-tirol.at www.gemeindeverbandtirol.at
     MAG. CLEMENS PEER Geschäftsführer-Stv.
Adamgasse 7a 6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-12 Fax: 0512 587 130-14 c.peer@ gemeindeverband-tirol.at www.gemeindeverbandtirol.at
     AKTUELLES



















































































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