Page 17 - Tirol Kommunal
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    reduzierten Angebot (hier steht eine Unterstützungsperson für bis zu sechs Bewohner im Ausmaß von zumindest neun Stunden wöchentlich zur Ver­ fügung). Regelmäßige soziale Aktivi­ täten und die soziale Vernetzung der Bewohner untereinander besitzen in beiden Fällen einen sehr hohen Stel­ lenwert.
Wie wird diese Förderung beantragt?
Der Antrag der Bewohner (personen­ bezogene Leistung nach dem Tiro­ ler Mindestsicherungsgesetz) erfolgt über den Leistungserbringer (etwa Gemeinde, Gemeindeverband, Orden, Träger, Einrichtungen) an die Abtei­ lung Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung. Zusätzlich wird die Betreuung im Rahmen einer Betreu­ ungs­ und Unterstützungsverein­ barung zwischen dem Anbieter und
dem Bewohner zusätzlich zum Miet­ vertrag geregelt.
Zumindest vier Wohneinheiten
Als Betreutes Wohnen werden min­ destens vier baulich zusammenhän­ gende Wohneinheiten verstanden, die
Die für Betreutes Wohnen ausgewiesenen Einheiten sind barrierefrei und in Entsprechung der Wohnbauförder richtlinie des Landes auszuführen.
auch von gemeinnützigen Bauträgern errichtet bzw. angemietet werden können. Diese für Betreutes Woh­
nen ausgewiesenen Wohnungen sind barrierefrei und in Entsprechung der Wohnbauförderrichtlinie des Landes Tirol auszuführen.
Info: Die Richtlinie Betreutes Wohnen ist unter https://www.tirol.gv.at/file­ admin/themen/gesellschaft­soziales/ soziales/Gesetze_Richtlinien/Richtlinie_ Betreutes_Wohnen.pdf abrufbar.
Das Modell des Betreuten Wohnens hat sich in Mils bereits bewährt und wird seit 1. Juli 2019 zu- sätzlich gefördert: Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader, Bewohnerin Anna Pitterl, Pflegelandesrat Bernhard Tilg, Betreuerin Ursula Posch-Eliskases, Bgm. Peter Hanser (von links).
     BERNHARD TILG
Landesrat
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck Tel. +43 512 508 2083 buero.lr.tilg@tirol.gv.at www.tirol.gv.at
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 AUS DEM LAND



















































































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