Page 45 - Tirol Kommunal
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Tabelle) zeigt sich zunächst, dass das Landesverwaltungsgericht im Bereich der Bauverfahren eine sehr hohe Erledigungs­
zahl aufweisen
kann; zum
Jahresende
2018 waren
von den 1.471
seit dem 1.
Jänner 2014
erhobenen
Beschwerden
1.351 erledigt, das sind rund 92 %.
Bei einer durchschnittlichen Ver­ fahrensdauer von 5,4 Monaten wurde überwiegend in der Sache entschie­ den (94%) und ist daher die Zurück­ verweisungsquote an die belangte Behörde zur neuerlichen Entschei­ dung (6%) sehr gering.
Ebenfalls äußerst gering ist die Anfechtungsquote (Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde ledig­
lich in 12% der vom Landesver­ waltungsgericht entschiedenen Fälle erhoben).
berücksichtigen, dass zehn der zwölf im Jahr 2017 behobenen Erkenntnisse eine verbundene Rechtssache betrafen und ein und dieselbe Rechtsfrage zum Gegen­ stand hatten.
Die an den Verfassungsgerichts­ hof gegen Entscheidungen in Bau­ verfahren gerichteten insgesamt 61 Beschwerden waren bislang in über­ haupt keinem einzigen Fall erfolg­ reich.
Im Ergebnis kann daher festgehal­ ten werden:
Weit über 80% der Entscheidun­ gen des Landesverwaltungsgerichts
in Bausachen werden nicht weiter bekämpft und haben daher Bestand; ein beträchtlicher weiterer Teil (näm­ lich rund 80% der mit Revision bekämpften Entscheidungen) haben relativ rasch danach auf Grund einer Zurück­ bzw. Abweisung der Revision Bestand.
 Tiroler Bauordnung 2018
Tiroler Mindestsicherungsgesetz Führerscheingesetz Wasserrechtsgesetz 1959 Gewerbeordnung 1994 Niederlassungs­ und Aufenthaltsgesetz Tiroler Naturschutzgesetz 2005
2017 2018
269 292 142 118 96 100 51 70 69 67 57 47 44 45
 Schließlich ist auch der Anfech­ tungserfolg gering:
Der Verwaltungsgerichtshof hat
in dieser Zeit über 112 (= 70 %)
der insgesamt 159 erhobenen Revi­ sionen entschieden. In 85 Fällen
ist eine Zurück­ bzw. Abweisung erfolgt, vier Verfahren wurden einge­ stellt (= 80 %). Lediglich in 23 Fäl­ len (= 20 %) war den Revisionen ein Erfolg beschieden; dabei war zu
  Administrativverfahren nach der Tiroler Bauordnung 2018
  2014
 2015
 2016
 2017
 2018
 gesamt
 in Prozent
Beschwerdeakten
(davon Stadt Innsbruck)
334 (66)
269 (50)
307 (74)
269 (48)
292 (75)
1.471 (313)
(21%)
erledigt
195
281
283
298
294
1.351
92%
– in der Sache
192
276
263
269
268
1.268
94%
– zurückverwiesen
3
5
20
29
26
83
6%
Verfahrensdauer in Monaten (durchschnittlich)
5,4
Beschwerden an VfGH
(alle abgelehnt)
9
7
16
20
9
61
5%
Revisionen an VwGH
22
27
27
40
43
159
12%
Erledigungen durch VwGH
6
22
24
36
24
112
70%
– zurück­ bzw. abgewiesen
5
19
20
23
18
85
76%
– Einstellung
1
3
4
4%
– Behebungen
1
3
4
12
3
23
20%
 -45-
  AUS DER PRAXIS
   43   44   45   46   47