Page 48 - Tirol Kommunal
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  TIROLER GEMEINDEVERBAND
AKTUELLES AUS DER GESCHÄFTSSTELLE VON MAG. PETER STOCKHAUSER UND MAG. CLEMENS PEER
ÄNDERUNGEN IM ELEKTRONISCHEN FLÄCHENWIDMUNGSPLAN
Mit Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom
12. März 2019 zu GZl. G 386/2018­12, V 78­80/2018­12, wurden Bereiche des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 ­TROG 2016 und der Plangrundlagen­ und Planzeichen­ verordnung 2016 im Zusammenhang mit der Kund­ machung von Widmungen im elektronischen Flächen­ widmungsplan aufgehoben. Der VfGH erkannte, dass die Kundmachungen der Flächenwidmungspläne sowie die erfolgten Kundmachungen der Änderungen der Flächen­ widmungspläne durch die Tiroler Landesregierung im elektronischen Flächenwidmungsplan (efwp) einen Ein­ griff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht
der Gemeindeautonomie im Sinne des Art.118 Abs.3 Z.9 B­VG (örtliche Raumordnung) darstellen und diese künftig durch die Gemeinden zu erfolgen haben.
Aufgrund der Entscheidung des VfGH müssen das TROG 2016 und die Plangrundlagen­ und Planzeichen­ verordnung 2016 novelliert werden. Aufgrund der Ent­ scheidung erfolgen zudem wesentliche Änderungen in der Anwendung des efwp.
Das TROG 2016, die Plangrundlagen­ und Planzeichen­ verordnung 2016 und die Anwendungen im efwp werden aufgrund der Entscheidung dahingehend angepasst, dass mit spätestens 1. Jänner 2020 künftig die Kundmachungen hinsichtlich Flächenwidmungspläne durch die Gemeinden zu erfolgen haben.
Dies erfolgt in der Weise, dass in Zukunft nach der Freigabe des Genehmigungsbescheides durch die Tiro­ ler Landesregierung ein weiterer Schritt eingeführt wird und das Verfahren wieder auf die Gemeinde übergeht. Die Gemeinde bekommt ein diesbezügliches Verstän­ digungsmail und hat der ewfp­Anwender, der über die entsprechende Berechtigung verfügt, innerhalb des efwp unverzüglich per Mausklick die Freigabe zur Abfrage (Kundmachung) zu erwirken.
Durch die Entscheidung des VfGH sind auch die erstmalige elektronische Kundmachung des (gesamten) Flächenwidmungsplanes im efwp und die bereits erfolg­ ten Änderungen des Flächenwidmungsplanes im efwp betroffen und sind diese nachträglich von der Gemeinde
kundzumachen. Diesbezüglich ist folgende Vorgehens­ weise vorgesehen:
Ab 15. November 2019 haben die Gemeinden die Möglichkeit einen Gemeinderatsbeschluss zu fassen, mit welchem die erstmalige elektronische Kundmachung des (gesamten) Flächenwidmungsplanes im efwp bestätigt wird.
Zudem ist seitens der Gemeinden ein Beschluss zu fas­ sen, mit welchem die erfolgten Einzeländerungen bestätigt werden.
Für diese Beschlüsse wird im efwp ein eigenes Verfah­ ren programmiert und ab 15. November für jede Gemein­ de eine individuelle Vorlage bereitgestellt, die hierfür zu verwenden ist.
Die Beschlüsse und deren Kundmachung haben bis spätestens 30.12.2019 zu erfolgen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine diesbezüglichen Beschlüsse erfolgen, sind die Flächenwidmungspläne bzw. deren Änderungen mit einer Aufhebung durch den VfGH bedroht.
Dadurch, dass seitens der DVT ­ Daten­Verarbeitung­ Tirol GmbH für jede Gemeinde eine Liste mit den erfolg­ ten Änderungen bis 15. November 2019 zu erstellen ist,
ist von 31. Oktober — 15. November 2019 ein Widmungs­ stopp notwendig. Innerhalb dieser Zeit können keine Wid­ mungen beschlossen oder aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Aufsichtsbehördliche Genehmigungen können erst nach Erfolgen der oben genannten Kundmachungen erteilt werden. Deswegen wird dringendst empfohlen, die Gemeinderatsbeschlüsse zeitnah nach dem 15. November zu fassen. Für nähere Informationen darf auf die Abtei­ lung Bau­ und Raumordnungsrecht beim Amt der Tiroler Landesregierung verwiesen werden.
GRUNDSTEUERPFLICHT VON BEWIRTSCHAFTER- BETRIEBEN (PÄCHTERBETRIEBEN)
Nachstehend werden die rechtlichen Ausführungen des Bundesministeriums für Finanzen betreffend der Grund­ steuerpflicht von Pächterbetrieben zur Kenntnis gebracht:
§ 35 Bewertungsgesetz 1955 – BewG ist eine Spezial­ norm, mit der „Direktzahlungen an Inhaber landwirt­ schaftlicher Betriebe ...“ bei der Bewertung (des landwirt­
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TIROL.KOMMUNAL OKTOBER 2019













































































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