TKOM_Produktionsvorlage_06_2018_web - page 20

GEMEINDEN AUFGEPASST: SEIT 18. OKTOBER IST DIE E-VERGABE VERPFLICHTEND
ES IST SCHON
FÜNF NACH ZWÖLF
D
ie Uhr tickt also kräftig – und
es ist bereits fünf nach zwölf.
Welche Möglichkeiten haben
nun die Gemeinden, dieser gesetz­
lichen Verpflichtung auch tatsächlich
zu entsprechen? Dazu gibt es eine
gute, freilich auch eine schlechte
Nachricht.
Beginnen wir mit der guten Nach-
richt. Im sogenannten „Unterschwel-
lenbereich“, also dort, wo der Auf-
tragswert – exklusive Umsatzsteuer
– einen Betrag von € 221.000 bei
Dienst-Lieferleistungen sowie von
5,548 Mio. € bei Bauleistungen nicht
übersteigt, ändert sich für die Gemein-
den faktisch nichts. Sie können somit
die Vergabe ihrer Aufträge wie bisher
durchführen, wobei freilich anzumer-
ken ist, dass eine elektronische Verga-
be viele Vorteile mit sich bringt. Zeit­
ersparnis. Kostenersparnis. Geringerer
Verwaltungsaufwand. Weniger Papier.
Raschere Vergleichbarkeit. Bessere
Übersichtlichkeit. Effizienzsteigerung.
Um nur ein paar Vorteile zu nennen.
Jetzt sind die Gemeinden gefordert
Im „Oberschwellenbereich“, und das
ist die schlechte Nachricht, ist die
E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber
wie Gemeinden allerdings verpflich-
tend. Und das bereits seit 18. Okto-
ber 2018. Magdalena Ralser, auf das
Vergaberecht spezialisierte Juristin
bei der GemNova, findet dafür auch
klare Worte. „Es ist schon fünf nach
zwölf. Das neue Bundesvergabegesetz
ist bereits in Kraft, jetzt heißt es also
rasch richtig zu handeln.“ Schauen
wir uns einfach im Detail an, wie
Tirols Gemeinden am besten an diese
neue Aufgabe herangehen.
Möglichkeit Nummer eins, und ab
sofort gibt es nur mehr gute Nach-
richten, ist die Nutzung einer kos-
tenlosen Software. So stellt etwa die
GemNova allen Tiroler Gemeinden
über die Vergabeplattform VEMAP
gratis ein entsprechendes Zugangs­
paket zur Verfügung. Außerdem füh-
ren deren Expertinnen und Experten
spezielle Schulungen zur Einführung
der Software durch und leisten rasche
Unterstützung bei der technischen
Anwendung. Damit können all jene
Gemeinden, die ein profundes, spezi-
elles und detailliertes Wissen über die
vollelektronische Vergabe haben, diese
selbst durchführen.
Nerven sparen, GemNova fragen
Die zweite Möglichkeit, womit wir
wieder bei der Vergabejuristin Magda-
lena Ralser und ihrem Team landen,
ist die Auslagerung dieses komplexen
elektronischen Vergabeverfahrens an
einen vertrauenswürdigen Partner wie
die GemNova. Dieser erledigt dann die
Auf Tirols Gemeinden kommen immer mehr, immer neuere Aufgaben
zu. So ist etwa die elektronische Vergabe, kurz E-Vergabe, für
öffentliche Auftraggeber bereits seit 18. Oktober dieses Jahres Pflicht.
VON MANFRED SCHIECHTL
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TIROL.KOMMUNAL DEZ 2018
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