TKOM_Produktionsvorlage_06_2018_web - page 31

gebracht. Teil Nummer drei geht noch
mehr in die Tiefe und ins Detail. Darin
wird den Gemeinden nämlich angebo-
ten, ihre öffentlichen Aussendungen,
Infobroschüren, Merkblätter bis hin
zur Homepage in eine leicht verständ-
liche Sprache zu übersetzen.
Der Hintergrund
Hintergrund des seit 1. Jänner 2016
geltenden Gesetzes ist es, Menschen
mit Behinderung die vollständige
Gleichstellung zu gewährleisten. Auch
ihnen soll die Möglichkeit eingeräumt
werden, die verschiedensten Texte
und Dokumente zu verstehen. Dieser
barrierefreie Zugang zu Informationen
erfolgt über eine einfache und klar
verständliche Sprache. Doch wel-
che Menschen sind es nun, die diese
spezielle Unterstützung benötigen,
für die im Wesentlichen dieses Gesetz
verabschiedet wurde? Die Antwort ist
naheliegend. Es sind Menschen mit
kognitiver Beeinträchtigung, mit Lern-
schwierigkeiten, Personen mit einer
Schreib- und Leseschwäche oder mit
Demenz. Aufgrund des demographi-
schen Wandels in unserer Gesellschaft
kommt noch eine weitere Gruppe,
nämlich Menschen mit Migrations­
hintergrund, dazu.
Menschen mit
Behinderung muss die
vollständige Gleichstellung
gewährleistet werden. Sie
müssen die Möglichkeit
haben, die verschiedenen
Texte und Dokumente zu
verstehen.
MAG. SANDRAWIMMER
Bereichsverantwortliche Deutsch
und Integration
Adamgasse 7a, 6020 Innsbruck
Tel. +43 660 201 32 27
Der Zugang zu Informationen
soll allen möglich und damit leicht
verständlich sein. Die GemNova unterstützt Tirols
Gemeinden bei dieser Aufgabe..
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AUS DER PRAXIS
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