TKOM_Produktionsvorlage_06_2018_web - page 34

TIROLER GEMEINDEN MÜSSEN VIELEN NUTZUNGSGRUPPEN GERECHT WERDEN
HOHE VERANTWORTUNG
BEI GRUND UND BODEN
R
aumplanung bedeutet, verant-
wortungsvoll mit Grund und
Boden umzugehen, die unter-
schiedlichen Bedürfnisse und Erfor-
dernisse in Einklang zu bringen sowie
Veränderungen optimal zu steuern.
Ingenieurkonsulenten für Raum-
ordnung und Raumplanung haben
das Gesamte im Blick: Lebens- und
Wohnraum, gewerbliche, industrielle,
touristische und landwirtschaftliche
Nutzung, öffentlichen und Individual­
verkehr, Erholungs-, Freizeit- und
Naturraum.
Es gehört zu den zentralen Auf-
gaben einer Gemeinde, allen Nut-
zungsgruppen gerecht zu werden.
Ingenieurkonsulenten für Raumpla-
nung und Raumordnung stehen Ent-
scheidungsträgern bei diesem heraus-
fordernden Thema beratend zur Seite.
Sie haben nicht das einzelne Bauwerk
im Auge, betrachten Örtlichkeiten
umfassend und liefern so die nötigen
Instrumente, um wertvollen Baugrund
bestmöglich zu nutzen. Dabei suchen
die Experten maßgeschneiderte Lösun-
gen, denn in jeder Gemeinde sind die
Bedingungen anders.
Topografische Vorgaben
„Es gibt mehrere Stellschrauben in
der Raumplanung, an denen wir dre-
hen müssen, um der knappen Res-
source Boden gerecht zu werden“,
erläutert Andreas Lotz, Obmann der
Fachgruppe Raumordnung, Raum­
planung, Landschaftsplanung und
Geografie der Kammer der Ziviltechni-
kerInnen für Tirol und Vorarlberg: Das
Thema leistbares Wohnen dürfe sich
nicht darin erschöpfen, über den Preis
zu reden, es brauche ein Bekenntnis
zur Qualität. Die Folgekosten, die den
Gemeinden aus jeder Einzelentschei-
dung entstehen, sind im Auge zu
behalten, ebenso die standortabhängi-
gen Kosten für die Nutzer.
Die topografischen Verhältnis-
se in Tirol fordern eine bodenspa-
rende Bauweise. Zudem gilt es, das
Orts- und Landschaftsbild sowie die
Interessen der Nachbarn zu berück-
sichtigen. Ingenieurkonsulenten, die
sich mit Raumplanung und Raumord-
nung befassen, haben eine ganzheit-
liche Sicht auf die Entwicklung einer
Gemeinde. „Es macht einen Unter-
schied, ob es sich um eine Zuzugs­
gemeinde oder um eine mit stag-
nierender Entwicklung handelt“, so
Andreas Lotz. Aus diesem Blickwinkel
sind Gebäudeleerstände und mögliche
Siedlungserweiterungen zu bewer-
ten. RaumplanerInnen helfen, mit der
Vertragsraumordnung Flächen für den
sozialen Wohnbau und den allgemei-
nen Bedarf zu sichern.
Je knapper die Ressource Boden, desto größer der Druck auf Gemeinden.
Ingenieurkonsulenten für Raumordnung, Raumplanung,
Landschaftsplanung und Geografie unterstützen Entscheidungsträger
bei der nutzungsgerechten Definition von Baugründen.
VON SUSANNE GURSCHLER
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TIROL.KOMMUNAL DEZ 2018
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