Page 26 - Tirol Kommunal 06 2019
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 DAS SOZIALMINISTERIUMSERVICE (SMS) FÖRDERT AUCH GEMEINDEN
INKLUSIONSPAKET FÜR
MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
 Das Inklusionspaket der Bundesregierung fördert die
 Teilhabe an Beschäftigung und Ausbildung. Gemeinden
 sind wichtige Partner, für die es finanzielle und
 beratende Angebote gibt.
 Zielrichtung ist die Erlangung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Der Fördereinsatz soll Gemeinden unter- stützen. Besondere Bedeutung im finanziellen Bereich haben die neuen Bestimmungen zur Lohnförderung und zum Inklusionsbonus für Lehr- linge“, erläutert Mag.a Alp-Hoskowetz Angelika, Leiterin des SMS, Landes- stelle Tirol.
Inklusionsförderung (Plus):
˹ Für Gemeinden mit/ohne Beschäf- tigungspflicht, mit max. 399 Dienstnehmer/innen
˹ Für neue vollversicherungs- pflichtige Arbeitsverhältnisse mit begünstigt behinderten Mitarbei- ter/innen, im Anschluss an eine Eingliederungsbeihilfe des AMS
˹ Eine behinderungsbedingte Min- derleistung muss nicht vorliegen
˹ Förderdauer: 12 Monate
˹ Förderhöhe: 30% des Bruttogehal-
tes ohne Sonderzahlung (davon plus 25% für nicht einstellungs- pflichtige Gemeinden)
˹ Eine anschließende Entgeltbeihilfe bei Minderleistung ist prinzipiell möglich.
Inklusionsbonus für Lehrlinge:
˹ gilt nun auch für Lehrlinge mit Behindertenpass, bei max. 399 Dienstnehmer/innen
(Beantragung beim SMS)
˹ gültig für Lehrverhältnisse mit
Beginn 01.07.2019
˹ Bonushöhe entsprechend der
jeweiligen Ausgleichstaxenhöhe
Netzwerk der beruflichen Assistenz (NEBA):
Berufsausbildungsassistenz – Bera- tung/Begleitung der verlängerten Leh- re oder Teilqualifizierung Arbeitsassistenz – Berufliche (Erst-) Integration und Krisenintervention Jobcoaching – individuelle Einschu-
lung von Mitarbeitern mit Lernbehin- derung
Jugendcoaching:
wunterstützt alle ausgrenzungsge- fährdeten Jugendlichen am Übergang Schule-Beruf, zur Erlangung einer passgenauen Berufsperspektive. „Speziell Gemeinden sind wichtige Motivationsträger, da sie die Jugend- lichen und Familien oft kennen“, betont Mag.a Alp-Hoskowetz und ersucht um Unterstützung.
˹ Für Gemeinden ab 400 Beschäf- tigten gelten gesonderte Regelun- gen bei finanziellen Förderungen
˹ Besonderer Kündigungsschutz: gilt seit 2011 bei neuen Dienstver- hältnissen mit begünstigt Behin- derten erst nach 4 Jahren. Tritt die Begünstigten- Eigenschaft später ein wird der Kündigungsschutz nach 6 Monaten wirksam
Jugendcoaching gibt es in allen Bezir-
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TIROL.KOMMUNAL DEZEMBER 2019


































































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