Page 40 - Tirol Kommunal 06 2019
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 DAVOR WARNEN DIE VRV-EXPERTEN
NICHT NUR VIEL ARBEIT: WO LIEGEN DIE VORTEILE DER VRV 2015
 „Das kommunale Leben ist ein hochkomplexes. Und die VRV 2015
 trägt durchaus dazu bei, dass es so bleibt. Doch wo Nachteile, da
 auch Vorteile.“ Präsident Ernst Schöpf weiß genau, was in den Tiroler
 Gemeindestuben derzeit das große Thema ist Stellt sich die Frage, wo
 liegen sie, die künftigen Vorteile durch die Einführung der
 Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015?
 VON MANFRED SCHIECHTL
Landesrat Johannes Tratter sieht ebenfalls eine „große Heraus- forderung“, wenn es nun gilt,
„die VRV 2015 mit 1. Jänner 2020 in allen Tiroler Gemeinden verpflich- tend umzusetzen.“ Aber auch der für die Gemeinden zuständige Landesrat sieht in der Verordnung, dass „die-
se neben zahlreichen Änderungen auch große Vorteile mit sich bringt.“ Landeshauptmann Günther Platter wiederum gibt mit seinem Statement zur VRV-Einführung den ersten Hin- weis auf das künftig Positive: „Für
die Gemeinden eröffnet sich in der konsequenten Umsetzung die Mög- lichkeit, Zeit und Kosten zu sparen.“ Allerdings: „Um eine erfolgreiche
Ein- bzw. Durchführung der VRV 2015 gewährleisten zu können, müssen
die Gemeindemitarbeiterinnen und Gemeindemitarbeiter im Vorfeld best- möglich darauf vorbereitet werden,
um die Vorteile der neuen Verordnung nutzen zu können,“ erklärte Platter. Die GemNova, das Unternehmen
der Tiroler Gemeinden, beschäf-
tigt sich seit vielen Monaten genau mit der von Platter angesprochenen guten Vorbereitung. Nahezu täglich unterstützen die GemNova-Experten Gemeinden in Sachen VRV-Einfüh- rung, allen voran Christoph Carotta und Tirols unbestritten versiertester kommunaler Finanzexperte Helmut Schuchter von der GemNova-Partner- kanzlei „Stauder Schuchter Kempf“. Beide kennen beide Seiten sehr gut, die finanzielle und die politische. Sowohl Carotta als auch Schuchter sind nämlich nicht nur Kommunal- finanz-Experten, sondern kennen
als ehemalige Gemeinderäte auch
die politischen Abläufe bestens. Sie bringen mit ihrer Sicht die Heraus- forderungen und Auswirkungen der
aktuellen Umstellung auf den Punkt: „Die VRV 2015 bringt viele Änderun- gen mit sich. Neben dem Finanzie- rungsvoranschlag ist etwa erstmals ein Ergebnisvoranschlag zu erstellen. In diesem sind die Erträge und Auf- wendungen zu budgetieren. Damit halten erstmals Abschreibungen des Anlagevermögens in die Gemein- debilanzen Einzug (beispielsweise Straßen, Gebäude, Mobiliar, Fahr- zeuge, etc.). Um die Aufnahme der korrekten Abschreibungssummen zu ermöglichen, wurde vorab eine Erfas- sung des Sachanlagevermögen der Gemeinden (ebenso Verpflichtungen aus Personalrückstellungen) und eine entsprechende Bewertung durchge- führt. Exakt dieser Punkt ist ein sehr heikler, mit potenziell großer Folge- wirkung.“
Die VRV-Experten haben folgende Vorgänge im Rahmen der Umstel-
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TIROL.KOMMUNAL DEZEMBER 2019











































































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