Page 45 - Tirol Kommunal 06 2019
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      geführt, wann ein Rechtsakt als rich- tig kundgemacht anzusehen ist.
Dokumente, die auf der elektroni- schen Amtstafel ersichtlich sind oder bereitgehalten werden, sind mit einer elektronischen Signatur zu versehen und dürfen nach Kundmachung nicht mehr geändert und vor Ablauf der Kundmachungsfrist nicht gelöscht werden.
Für den Fall einer technischen Stö- rung während einer Kundmachung, wodurch keine Abfrage der Dokumen- te möglich war, beginnt gemäß § 60 Abs. 1 die Kundmachungsfrist von zwei Wochen erneut zu laufen. Eine Rückkehr zur physischen Amtstafel
ist jederzeit möglich, eine parallele Nutzung ist unzulässig.
Eine komfortable Lösung zur digi-
talen Darstellung von Amtstafelin- halten bietet unter anderem das von vielen Gemeinden verwendete webba- sierende Content-Management-System RIS Kommunal und die Service-App Gem2Go. Der Gem2Go-Kiosk ermög- licht nun die Kundmachung und Dar- stellung von Gemeinde-Informationen auf großen Touch-Displays – barriere- frei und einfach im Handling.
Dank der Unterstützung des Lan- des Tirol und des Tiroler Gemeinde- verbandes ist es aufgrund einer Initia- tive des FLGT ab 01.01.2020 im Zuge der TGO-Reformierung möglich, den Gemeindebürgern noch serviceorien- tierter zu begegnen und die neuen digitalen Möglichkeiten für rechtskon- forme Kundmachungen zu nutzen. Die Vorteile überwiegen: einfache und schnelle Handhabung, barrierefreier Zugang im Amtsgebäude während der
Amtsstunden und kein Aushang mehr in den einzelnen Ortschaften der Gemeinde. Die Zeiten kreativer Kund- machungen in viel zu kleinen Schau- kästen sind in naher Zukunft vorbei.
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MAG. BERNHARD SCHARMER
FLGT-LANDESOBMANN
Untermarktstraße 5, 6410 Telfs Tel. +43 5262 6961 - 1000 bernhard.scharmer@telfs.gv.at www.flgt.at
 AUS DER PRAXIS






















































































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