Page 3 - Tirol Kommunal 02 2020
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                           EDITORIAL
GEMEINDEKOOPERATIONEN – WEITERHIN LUFT NACH OBEN
Gemeindekooperationen genießen einen sehr hohen Stellenwert in Tirol. Dies nicht zuletzt auch des- halb, da „verordnete Gemeindefusionen“ aus Sicht
der politischen Entscheidungsträger nicht gewollt sind. Gemeindekooperationen haben den Zweck, das Leistungs- angebot an die Bürgerinnen und Bürger in den Kommu- nen zu verbessern. Dies gelingt vor allem dadurch, da das „Experten-Know-how“ durch Gemeindekooperationen eine wesentliche Steigerung erfährt. Die zunehmende Komple- xität der Themenstellungen gepaart mit einer Vielzahl an zu bewältigenden Aufgaben auf kommunaler Ebene macht die verstärkte Zusammenarbeit in Form von Gemeindeko- operationen zu einem Gebot der Stunde. Der „Kostenein- sparungseffekt“ tritt dabei in den Hintergrund. Dies gilt für die gemeinsame Benützung von Gemeindeämtern und von Bauhöfen bis hin zu den Kinderbetreuungseinrichtungen gleichermaßen.
Ungeachtet aller positiven Leuchtturmprojekte und der unbestrittenen Vorteile von Kooperationen gibt es bei der Kooperationsbereitschaft einzelner Gemeinden weiterhin Luft nach oben. So besteht beispielsweise im Bereich des Standesamts- und Staatsbürgerschaftswesens regionsbezo- gen noch ein erhebliches Kooperationspotential. Als „größte Hürde“ ist in diesem Zusammenhang die noch in einigen „Köpfen“ vorhandene Denkweise zu erkennen, die an den Gemeindegrenzen ihr Ende findet. Kooperationen funk- tionieren erfahrungsgemäß aber nur dort friktionsfrei, wo die handelnden Akteure von dieser Zusammenarbeitsform überzeugt sind. Langfristig wird man nicht darum herum- kommen, dieses „Kirchturmdenken“ gänzlich zu beseitigen, meint euer
Ernst Schöpf
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