Page 35 - Tirol Kommunal 04 2020
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   Wohnanlage Sonnenberg: Ein geladener Wettbewerb führte – in Abstimmung mit Gestaltungsbeirat, Gemeinde und Bauträger – zum besten Ergebnis für das Dorfzent- rum.
DIPL.-ING. WERNER BURTSCHER
Architekt Mitglied des SOG-Beirats und ZT-Kammermitglied
HR DIPL.-ING. NIKOLAUS JUEN
Leiter der Abteilung Dorferneuerung im Amt der Tiroler Landesregierung
DIPL.-ING. CHRISTIAN HÖLLER
Architekt Sektionsvorsitzender ArchitektInnen der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg
 die Aufgaben. Viele Anfragen, die im kommunalen Interesse sind, würden in Wettbewerbsverfahren übergehen. Etliche Gemeinden machen von der Möglichkeit, sich vom Landesbei­
rat fachlich unterstützen zu lassen, wiederholt Gebrauch. Einen eigenen Gestaltungsbeirat auf Gemeinde­ ebene hat aber bisher nur die Landes­ hauptstadt Innsbruck eingerichtet. Dass diesen Schritt mehr Gemeinden wagen, wäre für diese ein Gewinn, meint Christian Höller, Vorsitzender der Sektion ArchitektInnen der Kam­ mer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg.
Den Gemeinden eng verbunden
Wie aber sieht ein idealer Gestal­ tungsbeirat aus? Laut Architekt Wer­ ner Burtscher sollte es „ein Gremium aus drei Personen sein, die regelmäßig in der Gemeinde zu tun haben, begin­ nend damit, dass sie sich Baueinrei­ chungen anschauen und ihre Meinun­ gen dazu abgeben“. Die beteiligten Architekten und anderen Fachleute sollten aus einer anderen Gemeinde
kommen und müssten sich verpflich­ ten, „für den Zeitraum ihrer Tätigkeit als Gestaltungsbeiräte keinen öffent­ lichen Auftrag aus der Gemeinde zu bekommen“. Ist der Beirat kontinuier­ lich präsent, dann wird er als echtes Gegenüber verstanden, das sich für Baukultur und den vernünftigen Ein­ satz von Ressourcen einer Gemeinde einsetzt.
Pilotprojekte entwickeln
Das Interesse der Tiroler Gemeinden für die Einrichtung von Gestaltungs­ beiräten zu wecken, ist Kammer und Land Tirol ein Anliegen. Um diese Entwicklung in Gang zu setzen, sind Informationsveranstaltungen oder die Begleitung von Pilotgemeinden über einen bestimmten Zeitraum denkbar. Interessierte Bürgermeister und ande­ re politische Vertreter können sich bei der Geschäftsstelle für Dorferneue­ rung unter bodenordnung@tirol.gv.at dabei beraten lassen, wenn sie in ihrer Gemeinde einen Gestaltungsbei­ rat einrichten wollen.
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NÄHERE INFORMATIONEN:
KAMMER DER ZIVILTECHNIKERINNEN FÜR TIROL UND VORARLBERG TEL. +43 512 588 335 ARCH.ING.OFFICE@KAMMERWEST.AT WWW.KAMMERWEST.AT
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