Page 53 - Tirol Kommunal 05-2020
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 Jahrzehnte zu viel für die bei dem Kartell bestellten
LKW zahlten. Im Bereich der Feuerwehren gibt es bereits über die Landesfeuerwehrverbände die Möglichkeit, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen (siehe dazu die Ausführungen im Newsletter 07/2020). Für sonstige kommunale LKW und Nutzfahrzeuge der Marken Volvo/Renault, MAN, Daimler, IVECO, DAF und SCANIA zwischen 6 und 16 Tonnen, ist ebenfalls eine Sammelklage in Vorbereitung bzw. gibt es auch die Möglichkeit eines „echten Forderungsverkaufs“ der Schadenersatzforde- rungen. Der Österreichischen Gemeindebund hat diesbe- züglich bereits Unterlagen und Informationen bereitge- stellt, welche mit Mail vom 13.08.2020 und ergänzender Mail vom 28.08.2020 an die Gemeinden weitergeleitet wurden. Bei Rückfragen steht Mag. Tristan Pöchacker
vom Österreichischen Gemeindebund unter tristan. poechacker@gemeindebund.gv.at gerne zur Verfügung.
INFORMATION ZUR ELEKTRONISCHEN AMTSTAFEL
Mit 1. Jänner 2020 sind die gesetzlichen Bestimmungen
in der TGO zur Einführung der elektronischen Amtstafel
in Kraft getreten. Seither ist beim Amtsgebäude des Gemeindeamts eine Amtstafel einzurichten, die jeden- falls während der Amtsstunden für jede Person unein- geschränkt zugänglich sein muss. Jede Gemeinde kann sich entscheiden, ob sie eine physische Amtstafel, etwa
in Form eines Schaukastens vorsieht, wo der Anschlag in Papierform die Rechtsfolgen der Kundmachung auslöst, oder, ob die Amtstafel in elektronischer Form eingerichtet werden soll, auf der die kundzumachenden Inhalte entweder unmittelbar ersichtlich sind oder z.B. durch Bedienen einer Bildschirmsteuerung ersichtlich gemacht werden können. Sowohl bei der herkömmlichen als auch bei der elektronischen Amtstafel ist es nach der Rechtspre- chung des Verwaltungsgerichtshofs nicht erforderlich, dass diese uneingeschränkt zugänglich ist. Der Standort der Amtstafel ist – insbesondere, wenn mehrere Amtsgebäude bestehen – kundzumachen.
Die elektronische Amtstafel kann auf unterschiedliche Art und Weise eingerichtet werden, etwa in Form eines
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   MAG. PETER STOCKHAUSER Geschäftsführer
Adamgasse 7a 6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-13 Fax: 0512 587 130-14 p.stockhauser@gemeindeverband-tirol.at www.gemeindeverband-tirol.at
     MAG. CLEMENS PEER Geschäftsführer-Stv.
Adamgasse 7a 6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-12 Fax: 0512 587 130-14 c.peer@gemeindeverband-tirol.at www.gemeindeverband-tirol.at
     AKTUELLES


















































































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