Page 3 - Tirol Kommunal
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EDITORIAL
FREIZEITWOHNSITZE: LAND SOLL ABGABE NACHBESSERN
Bereits im Positionspapier an den Tiroler Landtag und die Tiroler Landesregierung am Beginn der aktuellen Legislaturperiode habe ich auf die Notwendigkeit zur
Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe hingewiesen. Eine derartige Abgabe ist erforderlich, um einen finanziellen Aus- gleich für die bei Zweitwohnsitznehmern im Vergleich zu Hauptwohnsitznehmern fehlenden Abgabenertragsanteile zu schaffen.
Bei aller Dankbarkeit für die Berücksichtigung dieses Anliegens, hege ich dennoch massive Zweifel an der Treff- sicherheit der geplanten Abgabe. Ein Knackpunkt liegt zunächst darin, dass der Gesetzesentwurf auch versteck-
te, sogenannte „illegale“ Freizeitwohnsitze anspricht. Da betroffene Gemeinden – selbst mithilfe von Detektiven – vergebens versucht haben, illegalen Freizeitwohnsitzen auf die Spur zu kommen, fehlt meines Erachtens die gesetzliche Handhabe. Gerade bei „behaupteten Leerständen“ wird die Abgabenbehörde nur schwer eine Freizeitwohnsitznutzung nachweisen können. Es wird sich auch niemand freiwillig melden, der einen illegalen Freizeitwohnsitz hat, und die Abgabe bezahlen. Wie sollen daher versteckte Freizeitwohn- sitze besteuert werden? Selbst wenn es gelingen sollte, eine illegale Freizeitwohnsitznutzung nachzuweisen, kann keine laufende Einnahme erwartet werden, sondern muss dies verwaltungsstrafrechtliche Folgen haben.
Um diesen Problemen auszuweichen habe ich angeregt, das Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz zum Vorbild zu nehmen. Da beim „Kärntner Modell“ nicht auf den schwer zu kontrollierenden Freizeitwohnsitzbegriff abgestellt wird, sondern – mit berechtigten Ausnahmen – grundsätzlich jeder Wohnsitz erfasst wird, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird, kann auf den Nachweis einer (illegalen) Freizeitwohnsitznutzung verzichtet werden. Zur Wider- legung behaupteter „Leerstände“ genügt der Nachweis, dass die Räumlichkeiten eingerichtet sind und ein Aufenthalt für längere Zeit prinzipiell möglich ist. Dies würde den Vollzug wesentlich erleichtern. Nicht zu vernachlässigen wäre auch die leerstandmobilisierende Wirkung, was wiederum posi- tive Effekte auf den Wohnungsmarkt hat.
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  Ernst Schöpf
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