Page 45 - Tirol Kommunal 02 2020
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 TIROLER GEMEINDEVERBAND
AKTUELLES AUS DER GESCHÄFTSSTELLE
VON MAG. PETER STOCKHAUSER UND MAG. CLEMENS PEER
NOVELLE ZUM LANDES‐POLIZEIGESETZ
Unter Hinweis auf die Ausführungen im Merkblatt für die Gemeinden Tirols, Ausgabe Februar 2020, wird aufgrund der geänderten Rechtslage im Zusammenhang mit der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht bei Hunden drin- gend empfohlen, die auf der Grundlage des bisher in Geltung stehenden
§ 6a Abs. 2 LPG erlassenen gemeindlichen Verordnungen dahingehend zu prüfen, ob ein Widerspruch zur neuen Rechtslage vorliegt. Wenn beispiels- weise die gemeindliche Verordnung einen (alternativlosen) Leinenzwang im Gebiet einer geschlossenen Ortschaft vorsieht, würde diese der nun- mehrigen gesetzlichen Regelung, wonach der Hundehalter zwischen Lei- nen- oder Maulkorbzwang wählen kann, widersprechen und wäre daher gesetzwidrig. Die auf Grundlage des bisher in Geltung stehenden § 6a Abs. 2 LPG erlassenen Verordnungen sind daher zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen (Aufhebung oder Abänderung der Verord- nung) zu veranlassen. Wie im eingangs erwähnten Merkblatt ausgeführt, kann diesbezüglich die Abteilung Gemeinden unterstützend kontaktiert werden. Die Abteilung Gemeinden stellt diesbezüglich auch Musterverord- nungen im Portal Tirol zur Verfügung.
NEUORGANISATION DER GEMEINSAMEN PRÜFUNG ALLER LOHNABHÄNGIGEN ABGABEN (PRÜFDIENST LOHNABHÄNGIGER ABGABEN UND BEITRÄGE - PLAB)
Der Nationalrat hat im Zuge der Reform der Sozialversicherungsanstal-
ten beschlossen, dass auch die gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) neu organisiert werden soll. Nach § 11 des Bundesge- setzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (PLABG), BGBl. I Nr. 104/2019, hat eine Gemeinde das Recht, eine Kommunalsteuer- prüfung beim Finanzamt anzufordern. Dieses Anforderungsrecht geht über das bisherige Recht gemäß § 14 Abs. 1 KommStG 1993 deutlich hinaus. Nach der bisherigen Bestimmung konnte eine Gemeinde nämlich nur in begründeten Einzelfällen eine Kommunalsteuerprüfung anregen.
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   MAG. PETER STOCKHAUSER Geschäftsführer
Adamgasse 7a 6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-13 Fax: 0512 587 130-14 p.stockhauser@gemeindeverband-tirol.at www.gemeindeverband-tirol.at
     MAG. CLEMENS PEER Geschäftsführer-Stv.
Adamgasse 7a 6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-12 Fax: 0512 587 130-14 c.peer@gemeindeverband-tirol.at www.gemeindeverband-tirol.at
     AKTUELLES


















































































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