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OKTOBER/NOVEMBER 2017
24
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OKTOBER
VRV 2015 – SCHULUNGSVERAN-
STALTUNG FÜR GEMEINDEN IN
OSTTIROL
REFERENT: PROF. DR. HELMUT SCHUCH-
TER, STEUERBERATER
Am 24. Oktober findet für die Gemein-
den in Osttirol, die nicht die Firma
KUFGEM als EDV-Anbieter haben, ein
Schulungstag mit dem Thema „Fach-
seminar Grundlagen Vermögenserfas-
sung/-bewertung nach den Regeln der
Verordnung zur VRV 2015“ statt. Bei
dieser Veranstaltung wird der Theorie-
teil zur Vermögensbewertung entspre-
chend dem neuen Leitfaden zur Ver-
mögensbewertung vorgestellt. Es wird
um entsprechende Beachtung und
rege Teilnahme gebeten. Für nähere
Informationen zu dieser Schulungsver-
anstaltung steht Herr Josef Ortner von
der Firma KUFGEM unter ortner@
kufgem.at +43 5372 6902-650 (+43
664 88530703) als Ansprechpartner
zur Verfügung.
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NOVEMBER
TRANSFERZAHLUNGEN
REFERENT: DR. JOHANN WIEDEMAIR,
VORSTAND ABTEILUNG SOZIALES, LAND
TIROL
8. November 2017, 09:00 bis 17:00
Uhr, Tiroler Bildungsinstitut Grillhof
Die Teilnehmer erhalten aktuelle
Informationen zu den Transferzahlun-
gen aus den Bereichen der Altenhilfe,
hoheitlichen Mindestsicherung, Behin-
dertenhilfe und Flüchtlingswesen. Dar-
über hinaus werden Berechnungen der
Kostenaufteilung an konkreten Fallbei-
spielen mit Berechnungsgrundlagen
aus den jeweiligen Bezirken gemacht.
Zielgruppe: Bürgermeister, Amtsleiter,
Finanzverwalter und andere interes-
sierte Mitarbeiter in den Gemeinden
und gemeindeeigenen Betrieben.
Prof. Dr. Helmut Schuchter
Dr. Johann Wiedemair
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NOVEMBER
VERANSTALTUNGSRECHT
REFERENTEN: DR. JOSEF HAUSER, ABTEI-
LUNGSVORSTAND STV. ABTEILUNG GE-
MEINDEN, RA DR. EDUARD WALLNÖFER,
RECHTSANWALT, BERNHARD SCHNEI-
DER MBA, BÜRGERMEISTER GEMEINDE
ASSLING
9. November, jeweils von 09:00 bis
17:00 Uhr, Tiroler Bildungsinstitut
Grillhof
Aus Sicht der Gemeinde bedarf es bei
Events einer professionellen Planung
und Abwicklung im Sinne des Veran-
staltungsgesetzes. Kerninhalte dieses
Seminars sind: Geltungsbereiche und
Begriffsdefinitionen, anmeldungs-
pflichtige und nicht anmeldungspflich-
tige Veranstaltungen, Überwachung
von Veranstaltungen, Betriebsanlagen,
Informationspflicht, Straf-, Schluss-
und Übergangsbestimmungen. Darü-
ber hinaus wird ein Leitfaden für die
Durchführung von Veranstaltungen
vorgestellt.
RA Dr. Eduard Wallnöfer
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AKTUELLES
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