Page 41 - Tirol Kommunal 03 2019
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    schen im Gedränge zu Tode getram- pelt, ein weiterer starb Jahre später an den Folgen des Unglücks. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Bei Großveranstaltungen ab 1.500 Besuchern ist gemäß den Bestimmun- gen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes ein Sicherheitskonzept erforderlich. Doch was sollte dieses konkret bein- halten? Woran erkennt die geneh- migende Behörde ein praktikables Konzept? Und ist ein Konzept allein deshalb gut, weil es auf 300 Seiten alle denkbaren und undenkbaren Risiken behandelt? Klar ist, der Blick ins Gesetz hilft nur begrenzt weiter. Eine bundesweit einheitliche Gesetz- gebung zur Veranstaltungssicherheit fehlt in Österreich. Jedes Bundes-
land hat eigene Regelungen und die Gemeinden sind bei der Anwendung oft auf sich allein gestellt. Hinzu kommt die mangelnde Ausbildung
im Sicherheitsbereich. Die verschie- denen Akteure haben zudem oft sehr unterschiedliche Interessen, die sich teils widersprechen. Ein Beispiel: Bei einem Straßenfest spricht sich die
Polizei für Betonbarrieren an den Zufahrten aus, um Anschläge mit Fahrzeugen wie in Nizza, Stockholm oder Berlin zu verhindern. Die Ret- tung hingegen besteht auf einer freien Zufahrt für Rettungswagen. Beide Seiten haben gute Gründe für ihre Forderungen.
Für Sicherheitskonzepte gibt es weder Vorgaben noch Vorlagen. „Jedes gute Sicherheitskonzept basiert jedoch auf einer Risikobeurteilung”, sagt Thomas Pointner, Experte für Krisenmanagement und Veranstal- tungssicherheit der Convocare GmbH. Für jede einzelne Phase der Veranstal- tung – Anreise, Einlass, Veranstaltung, Auslass, Abreise – sowie die verschie- denen Orte wie Bühnen, Bierstände, Toiletten oder Ausgänge gilt es, die möglichen Risiken, ihre Eintritts- wahrscheinlichkeit und das mögliche Ausmaß der Schäden zu erfassen. „Eine Risikoanalyse basiert immer
auf Erfahrungen vieler Akteure“, sagt Pointner.
Der FLGT bietet für seine Mitglieds- gemeinden als Service im internen
Downloadbereich Musterschriftsätze/ -bescheide gemäß dem Tiroler Ver- anstaltungsgesetz an. Zudem finden sich in der Wissensdatenbank auch Unterlagen zur Veranstaltung, unter anderem eine Musterstruktur für ein Sicherheitskonzept und eine konkrete Checkliste.
Sicherheit und Spaß für die Besu- cher dürfen sich nicht ausschließen. Veranstalter, die beteiligten Behörden, Polizei, Rettung und Feuerwehr haben dazu gemeinsam sinnvolle Maßnah- men zu erarbeiten. Wenn bereits bei der Planung alle an einem Strang ziehen und im Zweifel professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, steht einer gelungenen Veranstaltung nichts mehr im Wege.
MAG. BERNHARD SCHARMER
FLGT-Landesobmann
Untermarktstraße 5, 6410 Telfs Tel. +43 5262 6961 – 1000 bernhard.scharmer@telfs.gv.at www.flgt.at
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 AUS DER PRAXIS




















































































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