Page 43 - Tirol Kommunal 03 2019
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    germeisterinnen und Bürgermeistern eine oft und gerne benutzte Kennzahl, wird neu zu bewerten sein.
Christian Lechner: „Die frei verfüg- baren Mittel alleine sagen nichts aus. Weil dabei wird die Substanz der Gemeinde nicht berücksichtigt. Kon- kretes Beispiel: Wenn das Straßennetz, die Kanalisation, Kindergärten oder Schulen in einem miserablen Zustand sind, dann verliert die Kennzahl Liqui- dität rasch ihre Strahlkraft. Das ist viel zu kurzfristig gedacht, da fehlt jede Nachhaltigkeit. Weil die erforderlichen Investitionen müssen ja trotzdem ein- mal getätigt werden.“
Qualitative Interpretation gefragt
Neben der rein technischen Abwick- lung des neuen Haushaltsrechts kommt auf die Gemeinden noch eine weitere Herausforderung zu: die qua- litative und damit allgemein verständ- liche Interpretation und Präsentation
des neuen Zahlenwerks. Auch dabei gilt es neue Wege zu beschreiten. „Der Überprüfungsausschuss, der Gemeinderat, die interessierten Ein- wohnerinnen und Einwohner müssen klar, verständlich und präzise infor- miert werden. Letztendlich geht es darum, mit übersichtlichen Grafiken einen einfachen Überblick über die Gemeindefinanzen zu geben. Und einen entsprechenden Finanzcheck zu liefern. Dabei gehen wir den Bür- germeisterinnen und Bürgermeistern gerne zur Hand“, so der GemNova- Experte Christian Lechner.
Bleibt noch die Frage nach den Kos- ten, nach dem Nutzen dieser Umstel- lung. Ersteres lässt sich im Detail gar nicht so einfach beantworten, bei
den Vorteilen gibt es freilich klare Ansagen. Durch die nunmehrige Reform des Haushaltsrechtes kommt es bei den Gemeindefinanzen zu einer höheren Transparenz, zu einer signi-
fikanten Steigerung der Effizienz und vor allem, nicht zu vernachlässigen, zu einer besseren Vergleichbarkeit. Gute Nachrichten also für all jene Gemeinden, die schon bisher über eine saubere Finanzplanung und ein nachhaltiges Budget verfügten. Sie werden noch stärker als bisher glän- zen. Für andere Gemeinden dafür die Möglichkeit, sich schrittweise neu auf- zustellen und alte Zöpfe abzuschnei- den.
MAG. CHRISTIAN LECHNER
Jurist, Datenschutzbeauftragter
Adamgasse 7a, 6020 Innsbruck Tel. +43 699 142 24 570 c.lechner@gemnova.at www.gemnova.at
Mit 1. Jänner 2020 ist das neue Haushaltsrecht (VRV 2015) für alle Tiroler Gemeinden verpflichtend. Schon heute wird intensiv daran gearbeitet.
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 AUS DER PRAXIS





















































































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