Page 9 - Tirol Kommunal 02 2020
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INTERNET IST FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG EIN ENORM WICHTIGES MEDIUM
BARRIEREFREIE WEBSITES:
DARAUF MÜSSEN SIE ACHTEN
Ab 23. September verpflichtet die EU-Richtlinie 2016/2102 öffentliche
 Einrichtungen, Websites und deren Inhalte barrierefrei zu gestalten.
 Das bedeutet, dass Informationen wie Bilder, Formulare, Texte
 oder Videos auf einer Website oder einer Webanwendung auch
 für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.
  Überprüft wird die Einhal- tung der neuen Richtlinie ab Herbst von der Ombudsstelle
für barrierefreies Internet, die in der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung beim Land Tirol angesiedelt ist.
„Uns geht es nicht nur darum, eine Richtlinie umzusetzen. Vielmehr wollen wir eine langfristige Verbesse- rung bei der digitalen Barrierefreiheit bewirken, indem wir Gemeinden und öffentliche Einrichtungen sensibili- sieren. Für Menschen mit Behinde- rung ist das Internet ein unglaublich wichtiges Medium. Technische Bar- rieren sollen in Zukunft niemanden mehr davon abhalten, das World Wide Web uneingeschränkt nutzen zu können“, erklärt Daniela Friedle von der Ombudsstelle für barrierefreies Internet
Für viele Gemeinden ist das Her- stellen von barrierefreien Inhalten eine große Herausforderung dar, denn die meisten Website-Verantwortli- chen sind mit dieser Thematik bis- her wenig bis gar nicht konfrontiert worden. „Uns ist es wichtig, dass die Redakteurinnen und Redakteure, die mit unserem CMS System RIS Kom- munal arbeiten, gesetzeskonform unterwegs sind. Aus diesem Grund
Wolfgang Berndorfer, Daniela Friedle und Isolde Kafka (Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung) und Klaus Stingl (Kufgem) erarbeiten gemeinsame Strategien für die Um- setzung barrierefreier Websites.
arbeiten wir eng mit der Servicestel- le Gleichbehandlung und Antidis- kriminierung zusammen“, erläutert Klaus Stingl, RIS Kommunal Experte bei Kufgem. „Wolfgang Berndorfer, der ab Herbst für die Ombudsstelle Websites prüfen wird, durchleuch-
tet mit uns das neue RIS Kommunal Backend Redaktion5. Dabei legen wir fest, wie das Thema Barrierefreiheit in RIS Kommunal umzusetzen ist, und wir können in dem Zuge auch gleich eventuelle technische Ergänzungen vornehmen. Für die Herausforderung Barrierefreiheit sind wir somit bestens gewappnet“, so Stingl weiter.
„Je wichtiger das Internet wird, desto wichtiger ist auch die Bar- rierefreiheit für Sehbehinderte, Hör- beeinträchtigte oder Menschen, die eine Computer-Maus nicht bedienen können“, erklärt Wolfgang Berndorfer
von Ombudsstelle für barrierefreies Internet. Als Sehbehinderter ist er auch selbst betroffen. „Hilfstechnolo- gien wie der sogenannte Screenreader übersetzen Webinhalte wie Über- schriften, sowie Bild- und Formularin- halte in einen gesprochenen Text und machen somit das Internet für Blinde- und Sehbehinderte zugänglich. Damit das funktioniert, müssen Websites
so gestaltet sein, dass der Screenrea- der auf die passenden Informationen zugreifen kann. Genau darum geht es unter anderem, wenn wir von barrie- refreier Webprogrammierung spre- chen“, so Berndorfer weiter.
In gemeinsamen Workshops und einer Videoreihe werden die Service- stelle Gleichbehandlung und Antidis- kriminierung und Kufgem die Betrei- ber von Websites in den nächsten Monaten mit den Kriterien für Barrie- refreiheit vertraut machen.
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Entgeltliche Einschaltung











































































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