TKOM_Produktionsvorlage_04_2018_WEB - page 52

TIROLER GEMEINDEVERBAND
AKTUELLES
AUS DER GESCHÄFTSSTELLE
VON MAG. PETER STOCKHAUSER UND MAG. CLEMENS PEER
REUSE-PROJEKT: „TIROLER SCHUL-
TASCHEN-, SCHULRUCKSÄCKE- UND SCHUL-
SACHEN-SAMMLUNG“
Der Umwelt Verein Tirol organisiert und koordiniert als
Mitglied des ReUse-Netzwerks Tirol federführend das Pro-
jekt: „Tiroler Schultaschen-, Schulrucksäcke- und Schulsa-
chen-Sammlung“. Ziel ist Ausschleusung von gebrauchten
Schultaschen aus dem Abfallstrom und die Sammlung von
Schulutensilien. In Kooperation mit dem Jugend-Rotkreuz
Tirol werden in allen Tiroler Pflichtschulen in der letzten
Schulwoche vor den Sommerschulferien Sammlungen
organisiert. Die in Schulen gesammelten Schultaschen,
Schulrucksäcke und Schulsachen werden zu den Recyc-
linghöfen gebracht. Von den Recyclinghöfen werden die
Schultaschen jährlich bis zum 1. August zu den Bezirks-
sammelstellen transportiert. In Kooperation mit dem Lan-
desfeuerwehrverband werden die Schultaschen von den
Bezirkssammelstellen abgeholt und zum Flüchtlingsheim
Reichenau, Innsbruck geliefert. In Zusammenarbeit mit den
Tiroler Sozialen Diensten GmbH (TSD) werden die gesam-
melten Schultaschen, Schulrucksäcke und Schulsachen im
Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten von AsylwerberInnen
kontrolliert, falls nötig gereinigt und mit wichtigen Schul-
utensilien bestückt. Durch die Tiroler Sozialen Dienste,
die Caritas und die Diakonie werden die Schultaschen an
bedürftige Familien in Tirol rechtzeitig vor Schulbeginn
im September übergeben. Überzählige Schultaschen wer-
den bedürftigen Familien außerhalb Tirols zur Verfügung
gestellt. Weitere Informationen zum ReUse-Projekt „Tiroler
Schultaschen-, Schulrucksäcke- und Schulsachensamm-
lung“ finden sich auf der Homepage des Umwelt Vereins
Tirol unter
jekt-tiroler-schultaschensammlung
/.
VERBRAUCH DES ERHOLUNGSURLAUBS BZW.
FREIZEITAUSGLEICH BEI ÜBERSTUNDEN
Aus aktuellem Anlass darf darauf hingewiesen werden,
dass der Verbrauch des Erholungsurlaubs gemäß § 76
Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 – G-VBG
2012 (eine sinngemäße Bestimmung findet sich auch für
Gemeindebeamte im § 34 d des Gemeindebeamtengesetzes
1970) rechtzeitig vor jedem Urlaubsantritt unter Berück-
sichtigung der dienstlichen Interessen mit dem Dienstgeber
zu vereinbaren ist. Der Anspruch auf Erholungsurlaub ver-
fällt grundsätzlich, wenn der Vertragsbedienstete den Erho-
lungsurlaub nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubs-
jahr folgenden Kalenderjahres verbraucht hat (siehe dazu
im Detail § 79 G-VBG 2012).
Zeitausgleichguthaben sind ebenfalls möglichst zeitnah zu
konsumieren. § 29 Abs. 6 G-VBG 2012 sieht diesbezüglich
vor, dass ein Freizeitausgleich bis zum Ende des sechsten
auf die Leistung der Überstunden folgenden Monats zuläs-
sig ist. Diese Frist für den Freizeitausgleich kann nur auf
Ansuchen des Vertragsbediensteten oder mit seiner Zustim-
mung erstreckt werden soweit dem nicht dienstliche Inter-
essen entgegenstehen.
SOZIALVERSICHERUNGSZUGEHÖRIGKEIT VON
LEHRLINGEN, PRAKTIKANTEN UND FERIAL-
ARBEITSKRÄFTEN
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gemeinde-Ver-
tragsbedienstetengesetz 2012 nach seinem § 1 Abs. 2
lit. h nicht für Lehrlinge, Praktikanten und Ferialarbeits-
kräfte gilt. Personen in derartigen Dienstverhältnissen
(„ABGB-Verträge“) sind daher bei der TGKK zu versi-
chern und nicht bei der Versicherungsanstalt für öffentlich
Bedienstete anzumelden (siehe § 1 Abs. 1 Z. 17, lit. b,
sublit. aa. Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsge-
setz). Entsprechende Musterdienstverträge finden sich in
der Gemeindeanwendung im Portal Tirol.
ANHEBUNG DES EIGENANTEILS BEIM FAHRT-
KOSTENZUSCHUSS
Mit Verordnung der Landesregierung vom 19. Juni
2018, LGBl. Nr. 71/2018, wurde die Verordnung über die
Festsetzung des von Gemeindebediensteten zu tragenden
Fahrtkostenanteils geändert. Demgemäß beträgt der Fahrt-
kostenanteil, den vollbeschäftigte Gemeindebedienstete zu
tragen haben (Eigenanteil), ab 1. Juli 2018 künftig € 30,00
(bisher € 29,17) pro Kalendermonat. Weitere Informationen
finden sich im Merkblatt für die Gemeinden Tirols, Ausga-
be Juni 2018.
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TIROL.KOMMUNAL AUG 2018
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