Page 33 - Tirol Kommunal 04 2019
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ren, um Qualitäts­, (Bau­)Kosten­ und Terminrisiken deutlich reduzieren zu können. Anhand der BIM­Planung kann bereits vor Baubeginn ein „vir­ tueller Zwilling“ des Gebäudes erstellt werden. Die Planung erfolgt quasi aus einem Guss“, erläutert DI (FH) David Steixner von der WRS.
(Vergabe-)rechtlicher Rahmen
„Die Wahl des Verfahrensmodells hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Es gibt kein optimales Verfahren für alle Projekte. Für jedes Bauvorhaben gilt es ein passendes Verfahren und ein passendes Team zu finden. Die Kar­ dinalfrage lautet hier: Was garantiert den Erfolg und wie können Kosten eingehalten werden? Eine gute Strate­ gie für das Vorhaben ist der Schlüssel zum Erfolg und es braucht klare Vor­ gaben für jedes Vergabeverfahren“, findet RA Dr. Gast von der Rechts­ anwaltskanzlei CHG.
Giftige Mieter – steuerliche Herausforderungen bei der Errichtung von Gebäuden
„Schon in der Planungsphase von Bauprojekten sollte nicht zuletzt
auch deren steuerliche Komponente beachtet werden. Die Frage, ob eine Gemeinde die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann, ist ein wesentlicher Kostenfaktor. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass im Bereich der Körperschaften öffentli­ chen Rechts in steuerlicher Hinsicht sehr ähnliche Sachverhalte oftmals völlig unterschiedlich behandelt wer­ den. Dadurch steigt das Risiko einer steuerlichen Fehleinschätzung enorm. Erst recht kompliziert wird es, wenn Gebäude oder Gebäudeteile anderen Rechtsträgern zur Nutzung über­ lassen werden. Nicht selten kommt
es dann im Nachhinein zu einem bösen Erwachen, wenn im Zuge einer
Betriebsprüfung geltend gemachte Vorsteuerbeträge an das Finanzamt zurückgezahlt werden müssen. Die Nutzung für hoheitliche Zwecke oder unentgeltliche Überlassung an Vereine kann unter Umständen zur Vorsteuer­ korrektur (,giftige Mieter‘) führen. Eine steuerliche Abklärung anhand eines Fachexperten sollte bereits früh­ zeitig bei der Planung des Bauprojek­ tes erfolgen“, reflektiert Daniel Hofer, BA, von der Steuerberatungskanzlei Deloitte.
Lebenszykluskosten – nachhaltige Optimierung der Folgekosten
„Die Kosten, die bei der Errichtung eines Gebäudes anfallen, sind nicht einmal die halbe Wahrheit. Einen wesentlichen Einfluss auf die langfris­ tige Wirtschaftlichkeit einer Immobi­ lie haben jene Kosten, die im Laufe der Nutzung anfallen. Diese errei­ chen, je nach Art der Nutzung, einen mehrfachen Anteil (20 Prozent Errich­ tungs­ versus 80 Prozent Nutzungs­ kosten) gegenüber den erstmaligen Herstellungskosten.“
„Eine kosteneffiziente Ausführung setzt voraus, dass man möglichst früh bei den richtigen Stellhebeln ansetzt. Diese sind die Kostentreiber, welche sich entsprechenden Flächen, Räumen und Bauteilen zuordnen lassen. Vonseiten der Planung und Ausführung erfordert ein wirtschaft­ lich zu betreibendes Gebäude nicht immer neue und innovative Ansätze, sondern vielmehr funktionale und praktikable Lösungen“, findet Prof. Mag. (FH) Emanuel Stocker von der FH Kufstein.
Resümee
Gemeindereferent LR Mag. Johannes Tratter verwies darauf, dass für eine Förderung zur Errichtung von Infra­ strukturanlagen ein konkretes Kon­
zept und eine detaillierte Kalkulation vorzulegen sind. „Die Aufgaben der Gemeinden werden immer komple­ xer, das Budget auch für zukünftige Generationen zu sichern ist die Her­ ausforderung von heute“, unterstrich Gemeindeverbands­Vizepräsident Bgm. Christian Härting.
„Die finanzoptimierte Errichtung von Gebäuden ist für unsere Gemeinden eine ständige Herausforderung“, kon­ statiert Landesobmann Mag. Bern­ hard Scharmer, Gemeindeamtsleiter der Marktgemeinde Telfs. „Neben
der Errichtung geht es auch um die realistische Einschätzung der Lebens­ dauer und der laufenden Folgekosten sowie der Finanzierung. Die Praxis zeigt auf, dass eine gute Vorbereitung, Planung und Kalkulation unerlässlich sind. Dies spart bei kommunalen Bau­ vorhaben viel Ärger, Zeit und Geld und entspricht dem Gebot der Wirt­ schaftlichkeit.“
Präsentationsunterlagen sowie der Bauleitfaden des Rechnungshofes befinden sich für alle FLGT­Mitglie­ der in der Wissensdatenbank auf www.flgt.at.
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MAG. BERNHARD SCHARMER
FLGT-Landesobmann
Untermarktstraße 5, 6410 Telfs Tel. +43 5262 6961 – 1000 bernhard.scharmer@telfs.gv.at www.flgt.at
  AUS DER PRAXIS













































































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