Page 28 - Tirol Kommunal 02 2020
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 DR. WOLFGANG NAIRZ LEITET DIE LANDESABTEILUNG FÜR WASSER-, FORST- UND ENERGIERECHT
„REGELMÄSSIGE PRÜFUNGEN
SIND UNERLÄSSLICH“
 Tirols Gemeinden greifen immer wieder auf die Dienste
 der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht im Amt
 der Tiroler Landesregierung zurück. Zwischen dieser und
 den Kommunen gibt es zahlreiche Schnittflächen.
 Die von Dr. Wolfgang Nairz geleitete Abteilung unterteilt sich ihrem Namen entspre-
chend in die drei Bereiche Wasser-, Forst- und Energierecht. Zum Wasser- recht erklärt Nairz: „Die Abteilung betreut Gemeinden bei wasserrecht- lichen Streitigkeiten innerhalb und außerhalb von Bewilligungsverfahren zur Änderung oder Erweiterung von Trinkwasser-, Abwasser- und gemein- deeigener Kraftwerksanlagen – oft auch Trinkwasserkraftanlagen. Die Einigung mit den Grundeigentümern, der Abwägung von Umweltinteressen zum Schutz von Grund- und Oberflä- chenwässern und die Ausweisung von Schutz- und Schongebieten sind dabei die vorrangigen Ziele.“
Der Abteilung obliegt auch die rechtliche Aufsicht und Beratung im
Bereich des Hochwasserschutzes. Der Hochwasserschutz liegt grundsätz- lich im eigenen Wirkungsbereich der
Seit geraumer Zeit gibt es eine klare Entwicklung hin zur erneuerbaren Energie. Von fossilen Brennstoffen will man wegkommen. Wir legen die rechtlichen Rahmenbedingungen fest.
Gemeinden. Die Umsetzung der dafür erforderlichen Schutzbauten und Ausgleichsmaßnahmen ist vielfach
nur gemeindeübergreifend mglich. Deshalb ist die Bildung von Wasser- verbänden, die als Bauherrn auch
die Fördermittel des Bundes abrufen, unerlässlich. Die Abteilung ist Auf- sichtsbehörde über alle Wasserver- bände nach dem Wasserrechtsgesetzt, somit auch für Abwasserverbände.
Für die Umsetzung von Schutz- bauten bennötigt es Wasserverbände bzw. überregionale Planungsveräbnde des Landes. Dies ist im Wasserrechts- gesetzt vorgegeben und Vorausset- zung für die Gemeinden, um Bundes- ördermittel zu erhalten.
Im Bereich Forst ist die Abteilung für die jeweiligen Waldbetreuungs- gebiete zuständig. Nairz: „Diesbe- züglich sind wir immer wieder mit Anträgen von Gemeinden hinsicht-
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TIROL.KOMMUNAL APRIL 2020
















































































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