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ZUKUNFTSFÄHIGER LÖSUNGSVORSCHLAG ERARBEITET
FINANZIERUNGSMODELL MIT
DRINGENDEM REFORMBEDARF
D
as Finanzierungsmodell für die
Tiroler Heime ist aus heutiger
Sicht für alle Systempartner
aus vielen Gründen nicht mehr zufrie-
denstellend und muss dringend refor-
miert werden.
Grundsätzlich hat jede Organisa-
tion in Tirol sechs unterschiedliche
Tarifstufen, welche sich an der Pfle-
gebedürftigkeit der BewohnerInnen
orientieren. Diese Tarife werden seit
sieben Jahren unabhängig von der
individuellen Kostenentwicklung
jeweils prozentuell um die Kollektiv-
vertragsanpassungen und die offizielle
Teuerungsrate erhöht. Daraus entsteht
eine immer größer werdende Schere
zwischen gut und schlecht finanzier-
ten Einrichtungen und damit immer
höhere Abgänge, die jährlich von den
Gemeinden finanziert werden müssen.
Ausgehend von über 300 unter-
schiedlichen Tagsatztarifen wurden
diese in den vergangenen Jahren
durch die Sozialabteilung des Landes
auf derzeit 150 Tarife bereinigt, was
aber im Bundesländervergleich immer
noch sehr viel ist und konsequent
noch weiter harmonisiert werden
muss.
Ein weiterer Problembereich ist das
Tiroler Pflegeminutenmodell aus dem
Jahr 1999, welches die Grundlage für
die Kalkulation des Pflegepersonals
ist, denn dieses wurde in den vergan-
genen Jahrzenten niemals an die geän-
derten Anforderungen der stationären
Pflege und Betreuung angepasst.
Darüber hinaus gibt es für die Kalku-
lation und Leistungserbringung keine
einheitlichen Grundlagen und Rege-
lungen.
Aufgrund dieser vielschichtigen
Anforderungen haben die Abteilung
Soziales, der Tiroler Gemeindeverband
sowie die Arbeitsgemeinschaft Tiroler
Altenheime in Abstimmung mit den
politisch Verantwortlichen in den ver-
gangenen Monaten intensiv an einem
zukunftsorientierten Lösungsvorschlag
gearbeitet.
Der Vorschlag sieht im Wesentli-
chen vor, den Tarif in zwei Bestandtei-
le aufzuteilen, die unabhängig vonein-
ander kalkuliert werden.
Erstens einem Grundtarif, welcher
alle Grundleistungen eines Wohn- und
Pflegeheimes wie Wohnen, Verpfle-
gung, Wäscheversorgung, Verwal-
tung, den administrativen Bereich der
Führung für das Pflege- und Funkti-
onspersonal sowie das Qualitätsma-
nagement enthält, aber auch psycho-
soziale Betreuung und Therapie für
die BewohnerInnen sicherstellt. Dabei
werden in bis zu fünf unterschiedli-
chen Tarifkategorien gestaffelt nach
Heimgröße in 11 Kostengruppen die
Mindeststandards für zu erfüllende
Dienstleistungen, die dafür notwen-
dige Personalausstattung sowie die
Sach- und Personalkosten festgelegt.
Die Grundlage dazu bildet ein ver-
bindlicher Leistungskatalog, in dem
alle verpflichtenden Grundleistungen
definiert sind.
Zweitens dem Pflegepersonalkos-
tenzuschlag, welcher alle Personalkos-
ten für die Pflege und Betreuung inkl.
der Nachtdienste, die im Rahmen des
Die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der stationären
Betreuung in den Tiroler Wohn- und Pflegeheimen
ist eine große Herausforderung.
VON CHRISTIAN SCHNELLER
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TIROL.KOMMUNAL FEB 2017
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