TKOM_2017_03_WEB - page 51

MAG. CLEMENS
PEER
Geschäftsführer-Stv.
Adamgasse 7a
6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-12
Fax: 0512 587 130-14
c.peer@ gemeindeverband-tirol.at
MAG. PETER
STOCKHAUSER
Geschäftsführer
Adamgasse 7a
6020 Innsbruck
Tel. 0512 587 130-13
Fax: 0512 587 130-14
dürfen, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen
des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der
vollen Bezüge erreichen. Ist dies nicht der Fall, so gebührt
ihnen eine Ergänzung auf die vollen Bezüge. Der OGH hat
nunmehr in einem Erkenntnis vom 18.08.2016, Zl. 9ObA
96/16g, die in § 52 I-VBG geregelte Wochengeldaufzahlung
einer Prüfung unterzogen. Für den OGH liegt der objektive
Zweck der Bestimmung darin, dass weibliche Vertragsbe-
dienstete während des Beschäftigungsverbots keine Ein-
buße in der Höhe ihrer Einkommen erleiden sollen. Der
Betrag, der insgesamt zufließt, soll daher die „volle Bezugs-
höhe“ erreichen. Dieser Zweck wird dann erfüllt, wenn
das Wochengeld, das selbst keiner weiteren Abgabenpflicht
unterliegt und daher einen Nettobezug darstellt, die Höhe
der bisherigen Nettobezüge erreicht. Im Ergebnis bedeutet
die Entscheidung des OGH, dass die Aufzahlung nach § 71
G-VBG 2012 hinkünftig nur auf die Nettobezüge zu erfolgen
hat. Für nähere Informationen zu diesem Thema darf auf
die Ausführungen im Merkblatt für die Gemeinden Tirols,
Ausgabe März 2017, verwiesen werden.
64. ÖSTERREICHISCHER GEMEINDETAG UND
KOMMUNALMESSE 2017 IN SALZBURG
Der 64. Österreichische Gemeindetag findet am 29. und
30. Juni 2017 im Messezentrum Salzburg statt. Der inhalt-
liche Bogen reicht vom Finanzausgleich, den Herausfor-
derungen bei der Umsetzung von Großprojekten bis hin
zur Neubewertung des kommunalen Vermögens durch das
neue Rechnungswesen. Auf Fragen wie Strukturschwäche
und Abwanderung ebenso wie nach dem richtigen Maß an
staatlicher Aufgabenerfüllung und Mittelverteilung müssen
Antworten gefunden werden, damit die Gemeinden auch
weiterhin allen Österreichern gleichwertige Lebensbedin-
gungen ermöglichen können. Die Kommunalmesse beginnt
zeitgleich mit dem Gemeindetag. Den Höhepunkt des
Gemeindetages bildet die Haupttagung am 30. Juni. Die-
ses Ereignis werden der Bundespräsident, die Spitzen des
Österreichischen Gemeindebundes und zahlreiche Gemein-
demandatare ebenso besuchen wie Mitglieder der Bundes-
regierung. Weitere Informationen unter
-
bund.at//gemeindetag.
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