TKOM_2017_03_WEB - page 41

in Wohngemeinschaften an jene in
Bedarfsgemeinschaften
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Neuregelung (Reduzierung) und
Staffelung der Kinderrichtsätze ab
dem dritten Kind
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Festlegung durch Verordnung der
maximalen Höhe für Zuschüsse
zum Wohnbedarf in Pauschalbeträ-
gen pro Person
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Hilfe zur Sicherung des Wohnbedar-
fes auch als Sachleistung möglich
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Einführung von Höchstbeträgen für
Zusatzleistungen (z.B. für Woh-
nungseinrichtungen) mittels einer
Verordnung
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Möglichkeit der Vorschreibung von
Maßnahmen zur besseren Integ-
ration (z.B. Besuch von Deutsch-
kursen) oder für Fortbildungs-,
Ausbildungs- und Qualifizierungs-
maßnahmen; bei Nichteinhaltung
der Vorschreibung kann eine Kür-
zung der Leistungen erfolgen
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Ausbau des Anreizsystems für die
Wiederaufnahme einer Erwerbstä-
tigkeit durch erhöhte Freibeträge
und Unterstützungen für Fortbil-
dungs-, Ausbildungs- und Qualifi-
zierungsmaßnahmen
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Ruhen bzw. Erlöschen von gewähr-
ten Leistungen bei Auslandsaufent-
halten ab einer bestimmten Zeit
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Kein Ersatz aus der Mindestsiche-
rung bei gänzlichem oder teilwei-
sem Verlust einer Leistung nach
dem Arbeitslosenversicherungsge-
setz
Der Nettoaufwand für die Mindestsi-
cherung lag in Tirol im Jahr 2016 bei
rund 57 Millionen Euro. wovon die
Gemeinden 35 Prozent zu tragen hat-
ten. Mit der nunmehr beschlossenen
Novelle werden bei gleicher Anzahl an
Antragstellern netto Einsparungen in
der Höhe von rund 4,4 Millionen Euro
erwartet.
NÄHERE INFORMATIONEN
ZU KULTUR VOR ORT:
VORHER DENKEN
DANN HANDELN
VORHER
DENKER
Ihre Tiroler Ingenieurbüros
Ingenieurbüros
arbeiten unabhängig,
neutral und vor allem treuhändisch
für ihren Auftraggeber, für den sie
be-
raten, planen, berechnen, untersuchen
und überwachen.
Sie
sind daher keine
Hersteller und nehmen an der Ausfüh-
rung des Werkes selbst nicht teil.
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AUS DER PRAXIS
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