Page 10 - Tirol Kommunal 06 2019
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  SEIT MAI 2018 KANN UM VERLÄNGERUNG FÜR NACHEICHFRIST ANGESUCHT WERDEN
WASSERZÄHLER-TAUSCH:
GEMEINSAME RESSOURCEN SCHONEN
Robert Gschleiner, Leiter des Geschäftsbereichs Wasser bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG,
 zeigt auf, wie die Tiroler Gemeinden Geld und Mühe durch eine Verlängerung der Nacheichfrist für
 Wasserzähler sparen können. Die IKB hilft dabei.
  Laut österreichischem Maß- und Eichgesetz müssen Wasserzähler alle fünf Jahre nachgeeicht bzw. ausgetauscht werden. Seit Mai 2018 gibt es die Möglichkeit,
dass Wasserversorger um die Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler ansuchen können. Was ist der Vorteil?
Robert Gschleiner: Der Vorteil liegt auf der Hand. Die Verordnung ermög- licht, dass die Wasserzähler nicht nach fünf sondern erst nach acht oder 10 Jahren nachgeeicht werden müs- sen. Ein Wasserzählertausch ist recht aufwändig, man kann ihn mit rund 50 Euro kalkulieren. Die IKB tauscht der- zeit jährlich rund 2.500 Wasserzähler, da fällt eine Verlängerung der Nach- eifrist stark ins Gewicht.
Wie funktioniert eine Verlängerung der Nacheichfrist?
Gschleiner: Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wählt auf Antrag des Wasserversorgers einen bestimmten Anteil der zum Tausch anstehenden Zähler für eine Stichpro- be aus. Die Stichprobenzähler werden dann vom Wasserversorger an eine akkreditierte Prüfstelle übermittelt. Dort wird geprüft, ob die Wasserzähler noch einwandfrei funktionieren und die Vorgaben des Maß- und Eichge- setzes erfüllen. Wenn die Stichprobe den vorgegebenen Qualitätskriterien entspricht, können alle anderen Zähler weiterverwendet werden – man muss sie nicht tauschen. Entspricht die
Stichprobe nicht den Qualitätskrite- rien, muss der Eichtausch wie bisher durchgeführt werden.
Welche Voraussetzungen muss die Stichprobe erfüllen?
Gschleiner: Die Stichprobe muss Zähler des gleichen Herstellers bein- halten in der gleichen Bauart und
mit den gleichen Dimensionen. Der Mindeststichprobenumfang beträgt
50 Stück, egal ob man 50 Zähler oder 1200 Zähler für eine Verlängerung der Nacheichfrist beantragt. Man muss also mindestens 50 Stück einsenden, damit man die Möglichkeit zur Ver- längerung überhaupt nutzen kann. Es wird also interessanter, umso höher die Stückzahl ist. Darum bietet die Verordnung die Möglichkeit, dass sich Wasserversorger zusammenschließen. Wenn die Zähler als Summe betrach- tet werden, profitiert jeder davon.
Wie soll die erste Stichproben- Prüfung ablaufen?
Gschleiner: Unsere Idee ist, dass wir unsere Zähler zur Verfügung stel- len und sich jene Gemeinden, welche dieselben Zähler haben wie die IKB, anhängen können. Eine Gemeinde stellt eine geringe Anzahl an Zäh-
ler für die Stichprobenprüfung zur Verfügung und kann dann für alle Zähler die Nacheichverlängerung in Anspruch nehmen – vorausgesetzt natürlich, die Stichprobe besteht die Prüfung.
Das Angebot beinhaltet eine
große Erleichterung für die Gemeinden, es hilft, Kosten zu sparen und ist rundum nachhaltig in dem Sinn, dass die Wasserzähler weiterverwendet und nicht ausgetauscht werden müssen?
Gschleiner: Ja, ich denke es ist eine gute Gelegenheit, Ressourcen zu sparen. Es macht keinen Sinn, Zäh- ler auszuwechseln, die einwandfrei funktionieren. So kann man optimiert diese Möglichkeit der Verlängerung wahrnehmen und wir bieten das den Gemeinden gerne an.
2020 plant die IKB eine Stichprobenprüfung. Wann müssen sich die Gemeinden bei der IKB melden, um dabei zu sein?
Gschleiner: Sie sollten sich bis spätestens Mitte Dezember 2019 unter wasser@ibk.at oder Tel. 0512502-7411 bei uns melden. Infos gibt es auch unter www.ikb.at im Internet.
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TIROL.KOMMUNAL DEZEMBER 2019
Entgeltliche Einschaltung








































































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